Metadaten : ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (4)

XIV.  Provinz  Schlesien.
70
teilen  ausschliefslich,  andere  Ursachen  für  die  ungünstigen  Besitzverhältnisse
in  Oberschlesien  verantwortlich  zu  machen.  Umgekehrt  sind  die  Erbsitten
nur  begreiflich,  wenn  man  die  gesamte  soziale  Verfassung,  insbesondere  die
überkommene  Verteilung  des  Grundbesitzes  in  Betracht  zieht.  Man  kann  sie
nicht  ohne  weiteres  mit  dem  Schlagwort  der  nationalen  Eigentümlichkeit
abthun.  Wie  die  Parzellierungssitte  in  den  Thälern  des  Rhein  und  seiner
Nebenflüsse  aus  dem  Reichtum  des  Bodens  und  der  Absatzgelegenheiten,
der  Ausbildung  der  gartenmässigen  Landkultur  und  des  Weinbaues,  so  ist
sie  in  Oberschlesien  aus  der  Armut  der  Menschen  und  des  Landes,  dem  hergebrachten -
  proletarischen  Zustand  der  Landbevölkerung  hervorgegangen.  Es
ist  die  Anschauungsweise  des  ehemaligen  Robotgärtners,  nicht  des  Mittel-  und
Grolsbauern,  die  hier  die  Erbgewohnheiten  bestimmt  hat.  Eine  Erbsitte,  die
darauf  gerichtet  wäre,  den  Familien  im  Besitztum  die  Grundlage  für  eine
unabhängige  soziale  Existenz  zu  erhalten,  kann  sich  nicht  entwickeln,  wo
die  Besitzer  fast  ausschliefslich  unselbständige  Leute  sind,  die  sehr  geringe ¬
  Aussichten  haben,  sich  jemals  zur  vollen  wirtschaftlichen  Selbständigkeit -
  zu  erheben.  Der  polnische  Bauer  und  Arbeiter  stellt  auch  viel  geringere ¬
  Anforderungen  an  den  Unterhalt  und  namentlich  an  die  Wohnung
als  der  deutsche.  Er  hängt  an  der  Heimat  schon  wegen  der  Schwierigkeit,
sich  bei  ungenügender  Kenntnis  der  deutschen  Sprache  anderwärts  ein
dauerndes  Unterkommen  zu  verschaffen.  Findet  er  aber  nicht  die  ihm
passende  Arbeitsgelegenheit  in  der  Nähe  seines  Wohnsitzes,  so  geht  er
truppweise  —  nach  Sachsen,  Westfalen  etc.,  um  nur  für  die  kalte  Jahreszeit
zu  seiner  Familie  heimzukehren.
Also  die  Teilungssitte  der  Polen  ist  mehr  eine  soziale  als  nationale
Erscheinung.
Sie  ist  denn  auch,  wie  schon  angedeutet,  keineswegs  allgemein  im
polnischen  Oberschlesien  verbreitet,  viel  weniger  allgemein  als  z.  B.  am  Rhein.
Der  Präsident  des  Landgerichts  Oppeln  bemerkt:  „Das  Bestreben,  den  Grundbesitz -
  auf  einen  leistungsfähigen  Übernehmer  zu  vererben,  macht  sich  ...  in
denjenigen  Landstrichen  geltend,  wo  die  Ertragsfähigkeit  des  Grund  und
Bodens“  (und  die  Grösse  der  Besitztümer!)  „es  dem  Grundeigentümer  ermöglicht, -
  seine  Familie  von  den  Erträgnissen  der  Wirtschaft  zu  erhalten.
„Dies  trifft  nur  zu“,  heifst  es  weiter,  „in  den  zu  den  Bezirken  der  Amtsgerichte ¬
  Oppeln,  Krappitz,  Leschnik  gehörigen  Oderniederungen  und  in  einigen
Strichen  der  Bezirke  von  Ujest,  Grofs-Strehlitz,  Kreuzburg  und  Pitschen.
Zum  Teil  ist  jenes  Bestreben  allerdings  erst  neueren  Datums  und  wohl
als  ein  Zeichen  der  vor  sich  gehenden  wirtschaftlichen  Hebung  der  Bauern
anzusehen.
In  einem  Bericht  des  landwirtschaftlichen  Kreisvereins  Oppeln  vom
Jahre  1883  heifst  es:  „Im  Wege  der  Erbteilung  geschehen  freilich  Parzellierungen -
  noch  häufig  und  mehrfach  über  die  für  die  Erhaltung  einer  Familie
zulässige  Grenze  hinaus;  doch  lässt  sich  nicht  verkennen,  dals  sich  in  neuerer
Zeit  eine  Erkenntnis  zum  Besseren  bei  den  Besitzem  selbst  Bahn  gebrochen
hat,  und  dass,  wenn  auch  Ganzbauerstellen  von  100  und  mehr  Morgen  in
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer