Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 29, Abt. 2)

De  tutoribus  et  curatoribus  datis  ab  his,  etc.  479
vel  propter  DEMENTIAM,  darentur,  ita  statuit,  ut
OMNES  ADULTI  curatores  acciperent  NON  REDDITIS
CAUSIS.  Man  hat  diese  Stelle  auf  dreyerley  Art  verstanden.
Erstens  so,  daß  Capitolin  nicht  blos  von  der  cura
minorum  rede,  von  welcher  die  Constitution  des  Kr.
Marcus  gehandelt  habe,  sondern  bey  Gelegenheit  derselben =
  aller  Arten  der  Curatel  gedenke,  die  es  vor  Marc
Aurel  gegeben  hat.  Der  Sinn  sey  nämlich  der.  Vor
Antonin  habe  es  drey  Arten  von  Curatoren  gegeben,
1)  solche,  die  den  Minderjährigen  ex  lege  Plaetoria  auf
ihr  Gesuch,  jedoch  immer  mit  motivirter  Angabe  einer  besondern ¬
  Ursache,  2)  solche,  die  den  prodigis,  denen  der
Prätor  die  eigene  Verwaltung  ihrer  Güter  untersagt  hat,
propter  lasciviam,  und  3)  solche,  die  den  furiosis  und
mente  captis  propter  dementiam,  gegeben  wurden.
Dieses  ältere  Recht  habe  nun  K.  Marcus  in  so  weit
abgeändert,  daß  bey  der  cura  minorum  eine  Angabe
von  Gründen  nicht  mehr  nöthig  seyn  solle?8).  Zweytens ¬
  so,  daß  die  Lex  Plaetoria  Minderjährige,  und
zwar  sowohl  prodigi  aller  Art,  als  furiosi  und  überhaupt ¬
  Blödsinnige,  in  den  Fällen,  wo  die  legitima  cura
keine  Anwendung  fand,  einer  dativa  unterworfen  habe,
auch  wider  ihren  Willen;  nach  der  Constitution  des  K.
Marcus  aber  den  Minderjährigen,  auch  in  Ermangelung ¬
  solcher  Gründe,  auf  ihr  bloßes  Verlangen  Curatoren
gegeben  werden  sollten?)
Endlich  drittens  so,  daß
78)  An  der  Spitze  dieser  Parthey  steht  Jo.  Gottl.  HEINECc1Us -
  Antiquitat.  Rom.  Lib.  I.  Tit.  25.  §.  8.  seine  Vertheidiger ¬
  sind  HETZER  Diss.  ad  L.  Laetoriam  §.  8.
Not.  d.  Schweppe  a.  a.  O.  §.  452.  Not.  3.  S.  625.
Zimmern  Gesch.  des  R.  P.  R.  1.  B.  §.  257.  S.  891  f.
79)  SEGBR  brevis  curarum  historia.  §.  6  —  8.  (Opusc.
pag.  116  —  120.)  und  BRBITSPRECHBR  Diss.  de  origine
            
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