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Allgemeiner Teil.
in dem Abschluß des Frachtvertrages und Uebergabe der
Waren an den Frachtführer oder Schiffer; sei dies nicht möglich, ¬
so komme noch die Auswahl eines geeigneten Zwischenspediteurs ¬
hinzu, dem von dem ersten Spediteur dann ein
dem ihm erteilten Auftrag gleichkommender Auftrag zu erteilen
sei*).
Aus dieser Auffassung ergiebt sich, daß weder Frachtführer ¬
und Schiffer, noch der bezw. die Zwischenspediteure
als Substituten des ersten Spediteurs aufzufassen sind, sondern ¬
die mit Frachtführer und Schiffer geschlossenen Verträge
sich als Werkverdingungsverträge, die mit Zwischenspediteuren
geschlossenen Verträge sich als selbständige Auftragsverträge
darstellen.
Diesen Auffassungen gegenüber steht die Auffassung, der
Speditionsvertrag sei ein Arbeitsvertrag.
Endemann?) geht davon aus, die Arbeit sei vielfach
Gegenstand der dem Handelsverkehr angehörigen Rechtsgeschäfte,
und zwar in doppelter Weise, so daß der Arbeitsleister oder
Arbeitsnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung ¬
stelle, oder wie der gewöhnliche Ausdruck laute, seine
Dienste vermiete, oder aber die Ausführung einer Arbeit als
eigene Aufgabe, namentlich in der Weise übernehme, daß ein
gewisser Arbeitserfolg von ihm versprochen werde. Unter die
Kategorie der Arbeitsübernehmer im letzteren Sinne falle auch
3
3)
der Spediteur
Der Speditionsvertrag sei ein Verbindlich*) ¬
In diesem Sinne zählen Bülow u. Hagemann a. a. O.
S. 438 den Absendungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer und
Spediteur, sowie den dem zweiten Spediteur u. s. w. erteilten Auftrag
zu den Mandats- oder Vollmachtsverträgen.
*) Endemann, Handbuch Bd. II. S. 373 ff. die Arbeit, sowie
Lehrbuch des Handelsrechts § 150. S. 163. 172. Vergl. auch Bluntschli,
Deutsches Privatrecht § 122: Der Speditionsvertrag eine Art von Freidienstvertrag. ¬
3) Endemann a. a. O. geht soweit, daß er die Bestimmungen
des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1869 betreffend die Beschlagnahme des
Arbeits= oder Dienstlohns als, wie nicht bezweifelt werden könne,
anwendbar ¬
erklärt auf die Vergütung ständig engagierter Spediteure.