Volltext : Lehrbuch der Geschichte und Theorie des oesterreichischen Civilprozessrechtes (1)

§  13.  Die  Codificationsgeschichte  d.  allgem.  Gerichtsordnung.  179
Verhandlung  und  Entscheidung  der  prozesshindernden  Einreden;
die  Comp.-  und  die  staatsräthliche  Comm.  waren  dagegen,  damit ¬
  nicht  durch  Verdoppelung  des  Prozesses  Verzögerungen
entsteben;  nur  die  forideclinatorischen  Einreden  sollen  früher
verhandelt  und  entschieden  werden.  Die  Deputation  wollte  im
mündlichen  Verfahren  eine  Äenderung  der  schriftlich  eingereichten ¬
  Klagen  nicht  zulassen,  die  Comp.-Comm.  wollte  dies
gegen  Ersatz  der  Kosten  gestatten,  die  staatsr.  Comm.  schloss
sich  der  Ansicht  der  Deputation  an,  beschloss  aber  zugleich  in
Ausdehnung  des  von  der  Comp-Comm.  ausgesprochenen  Gedankens, ¬
  dass  sowohl  im  mündlichen  wie  auch  im  schriftlichen
Verfahren  eine  Klageänderung,  gegen  Rücktritt  von  der  Klage
und  Ersatz  der  Kosten,  zu  gestatten  sei.  Die  Deputation  wollte
auch  die  eigentliche  Widerklage  (in  der  Einredeschrift)  zulassen, ¬
  die  Comp.-  und  die  staatsräthl.  Comm.  waren  dagegen,
weil  sonst  der  Kläger  um  eine  Schrift  zu  kurz  kame.
Nachdem  die  staatsräthliche  Commission  die  Berathung
der  8  ersten  Capitel  in  der  7.  Sitzung  am  11.  Juli  1780  beendet ¬
  hatte,  wurde  der  Text  von  Froidevo  redigirt,  und  in  der
9.  Sitzung  festgestellt;  worauf  um  die  Ermächtigung  gebeten
wurde,  sofort  Uebersetzungen  veranstalten  zu  lassen.  Die  A.h.
Genehmigung  des  Textes  der  8  ersten  Capitel  wurde  sohin  in
der  10.  Sitzung  mitgetheilt  und  die  Uebersetzung  veranlasst.
Mit  A.h.  Entschliessung  v.  19.  Juli  1780  wurde  die  Abfassung
einer  besonderen  das  materielle  Concursrecht  regelnden  Concursordnung ¬
  genehmigt  bezw.  aufgetragen,  und  wurde  der  Text
des  Concursprozesses  vom  12.  September  1780  in  der  13.  Sitzung
festgestellt.  Die  letzten  vier  Sitzungen  waren  sehr  kurz,
und  wurden  in  der  14..  15.  und  16.  Sitzung  im  Ganzen  nur
fünf  Differenzpunkte  entschieden:
Am  20.  November  1780  hat  die  grosse  Kaiserin  die  Augen
geschlossen,  ohne  auch  nur  die  der  Reife  nächste  Frucht  ihrer
Bemühungen  bezüglich  des  Civilrechts  und  Civilprozesses  d.  i.
die  Gerichtsordnung  sanctionirt  zu  haben.
Um  so  energischer  griff  aber  Kaiser  Joseph  Il.  ein.
Der  Verschleppung  müde,  hob  er  am  25.  Jänner  1781  die  Deputation ¬
  und  die  staatsräthliche  Commission  auf  und  liess  sich
12*
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer