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Depositi vel contra.
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3) daß es während des Prozesses zwischen den Partheyen =
zu Thätlichkeiten kommen, und einer den andern
27)
mit Gewalt in dem Besitz stoͤhren werde
4) Wenn sich zwey um eine Braut streiten, und jeder =
ein Vorrecht vor dem andern an ihrer Person zu haben ¬
behauptet
5) Wenn Jemand ein Maͤdchen als seine Toch ter
reelamirt, und der Beweis hierüber mit Schwierigkeiten
verbunden, auch der Beklagte in keinem güten Ruse steht,
so daß man das Mädchen nicht ohne Gefahr bey ihm
lassen kann)
6) Wenn sich eine Wittwe für schwanger ausciebt,
oder im Falle einer Ehescheidung der Ehemann Grund hat
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zu vermuthen, daß die Frau schwanger sey
In solchen Fallen, da der Richter die Sequestration ¬
verfugt, kann die Sache entweder in gerichtliche Verwahrung ¬
gebracht, oder auch einem Dritten und zwar nach
Befinden der Umstaͤnde entweder blos in Verwahrung eder,
auch zur Verwaltung übergeben worden. Bey Sequestration =
der Frauenspersonen soll die Aufsicht einer Frau
von bekannter Rechtschaffenheit uͤbertragen werden 3*)
B) Als Executionsmittel werden Sequestrationen =
nach rechtskräftiger Entscheidung des Rechtsstreits von
dem Richter in der Absicht verhaͤngt, um den Glaͤubiger
aus den Früͤchten der Sache zu befriedigen, wenn Gruͤnde
vorwalten, warum die Sache selbst dem Schuldner zu erhal ¬
=
L. 9. C. de transact.
28) Cap. 14 X. de sponsal. Henr. de COCCEJI Diss. de foeminarum ¬
sequestro. Francof. ad Viadr 1698. 1o. Guil 1OEFMANN ¬
Observation, quae ad usum fori spectant, Diss I. Obs. 8.
und Archiv für die theor. und praet. Rechtsgelehrsamk eit von
Hagemann und Günther 2. Th. Nr. VIII.
29) L. 3. §. 6. D. de lib. exhib.
30) Vid. Tit. Pand. de inspiciendo ventre. XXV. 4. WE STENBERG ¬
Divus Marcus. Diss. X.
31) L. 3. §. 6. D. de lib. exhib. Cap. 14. X. de sponsal. Cap. 8.
X. de restitut. spoliat.