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16. Buch. 3. Tit. §. 948.
Sequestration entweder als Miethcontract oder als ein
unbenannter Contract zu behandeln *).
II. Wird die Sequestration als richterliche Verfügung ¬
betrachtet, so erscheint sie bald als Sicherungsmittel, =
bald als Executionsmittel, und kann
auch ohne Zustimmung der Partheyen vom Richter verhängt =
werden 2
Jn dieser Hinsicht wird sie dann von
den heutigen Rechtslehrern Sequestratio necessaria genennt.
A) Als Sicherungsmittel kann sie sowohl über
streitige, als nicht streitige Gegenstände angeordnet wer2 =
2
Es muß nur immer eine solche Gefahr zu besorden ¬
gen seyn, zu deren Abwendung eine Sequestration das
Dann können sowohl
einzige taugliche Mittel ist 23
Sachen aller Art, sie seyen bewegliche oder unbewegliche,
körperliche oder unkörperliche, als auch freie Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts ein Gegenstand der
Eine solche sequestratio necesSequestration -
seyn?
saria kann, zur Sicherung der Rechte eines Theils, auf
einen amtlichen Befehl des Richters in folgenden Faͤllen
verfügt werden.
1) Wenn zu befuͤrchten ist, daß der Besitzer mit
)3 oder daß
der Sache die Flucht ergreifen möchte
2) das Vermögen einer Person, für deren Sicherheit =
der Richter zu sorgen hat, von dem Besitzer desselben
verschwendet, oder der streitige Gegenstand während des
26
Prozesses verwüstet werden möcht| |
); oder
3) daß
20) S. TRENDELENBURG Diss. §. 7. et 11.
21) L. 7. §. ult. D. Qui satisdare cog. L. 11. §. 1. D. ad exhib. ¬
L. 1. §. 37. L. 5. §. ult. D. h. t. L. 22. §. 8. D. Soluto -
matr.
22) S. de COCCEJI iur. civ. contr. h. t. Qu. 16.
23) L. 22. §. 8. in fin. D. Soluto matrim. S. Nic. Christph.
KOB Diss. de sequestratione permissa. Altorsii 1712.
24) L. 3. §. 6. D. de liber. exhib.
25) L. 7. §. 2. D. Qui satisd. cog.
26) L. 22. §. 8. D. Soluto matrim. L. 21. §. fin. D. de appelJ. ¬
et fruct.
lat. Cap. 2. X. de sequestr.