Volltext : Cäsar, Ferdinand: ¬Der preussische Civil-Prozeß oder praktische Anleitung für preußische Juristen zu Verhandlungen im summarischen-, Bagatell- und Mandats-Prozesse sowie zur Anstellung von Klagen, zu Anträgen im Laufe des Prozesses und nach Beendigung desselben

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Beweis:  dieselben  Zeugen,
Eidesantrag.
eventualiter
Als  ich  am  20.  desselben  Monats  120  Ellen  gewellert
hatte  und  etwa  noch  80  Ellen  zu  wellern  übrig  blieben,  lieferte
der  Verklagte  das  erforderliche  Material  nicht,  obschon  ich  ihn
von  dessen  Nothwendigkeit  sowie  davon  3  Tage  vorher  in  Kenntniß ¬
  gesetzt  hatte,  daß  ich  die  Arbeit  einstellen  müsse,  wenn  er
das  Material  bis  zum  19.  April  Abends  nicht  geliefert  haben ¬
  würde.
Beweis:  Eidesantrag.
Ich  stellte  die  Arbeit  deshalb  ein.
Am  28ten  gedachten  Monats  Abends  erst  lieferte  der
Verklagte  das  erforderliche  Material  und  forderte  mich  auf,
fortzusetzen,  was  ich  auch  ungedie ¬
  Arbeit  am  29sten  früh
säumt  that.
Beweis:  Eidesantrag.
Da  ich  nun,  nicht  gegen  Tagelohn,  sondern  auf  eine
durch  Bezug  auf  die  Vollendung  der  erwähnten  Wellerarbeit
bestimmte  Zeit  von  dem  Verklagten  contractmäßig  angenömmen
bin,  so  muß  er  mir  auch  dafür,  daß  die  Arbeit  durch  sein  Verschulden ¬
  8  Tage  lang  vom  20.  bis  einschließlich  28.  April  unterbrochen ¬
  gewesen  ist,  gerecht  werden,  und  dies  um  so  mehr,
da  ich  in  dieser  Zwischenzeit  keine  Gelegenheit  gehabt  habe,
etwas  zu  verdienen.
Behauptet  der  Verklagte  das  Gegentheil,  so  mag  er  dieß
beweisen.
An  Tagelohn  verlange  ich  pro  Tag  15  Sgr.,  also  auf  8
Tage  4  Thlr.  und  beziehe  mich  darüber,  daß  dieser  Ansatz  der
übliche  ist,  auf  das  Gutachten
des  Maurermeister  Z.  zu  H..  in  Nr...
Ich  trage  darauf  an:
den  Verklagten  zu  verurtheilen,  mir  die  geklagte  Vergütung
für  die  Zeit  vom  20,  bis  einschließlich  28.  April  mit  15  Sgr.
            
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