Objekt : Menger, Anton: ¬Die Zulässigkeit neuen thatsächlichen Vorbringens in den höheren Instanzen

172  —
§.  4.  Oesterreichisches  Recht.
Verschiedene  Stellung  der  älteren  österreichischen  Provincialprocessordnungen ¬
  zu  der  Rechtswohlthat  der  Neuerungen  S.  70,  71.  Ausschliessung
der  Neuerungen  im  niederösterreichischen  Processrecht  S.  71—78;  im  oberösterreichischen ¬
  S.  78,  79;  im  steirischen  S.  80—84;  im  kärntnischen
S.  84,  85;  im  tirolischen  S.  85,  86.  —  Anerkennung  der  Rechtswohlthat
der  Neuerungen  in  Böhmen  S.  86—90;  in  Mähren  S.  90;  in  Schlesien
S.  90—92.  —  Die  neuere  österreichische  Gesetzgebung  S.  93,  94.
§.  5.  Das  französische  Recht  und  seine  Nachbildungen.
Entgegengesetzter  Entwicklungsgang  des  österreichischen  und  französischen ¬
  Rechtes  S.  94,  95.  Zulassung  der  Rechtswohlthat  der  Neuerungen
in  der  Ordonnance  von  Villers-Cotterets  S.  95,  96;  in  der  Ordonnance
civile  S.  96,  97;  das  geltende  französische  Recht:  Unbeschränkte  Zulässig
keit  des  neuen  Vorbringens  in  der  Berufungsinstanz  S.  98—100;  beschränkte ¬
  Zulässigkeit  in  der  Cassationsinstanz  S.  100—106.  Genfer  Recht
S.  106—108.  Neuere  deutsche  Civilprocessordnungen  und  Entwürfe
S.  108—112.
§.  6.  Stellung  der  Frage  im  heutigen  Recht.
Arten  des  richterlichen  Irrthums  S.  117—119.  Principielle  Prüfung
der  Frage,  ob  neues  Vorbringen  in  den  höheren  Instanzen  zuzulassen  ist:
Verneinung  dieser  Frage  S.  119—120  aus  Gründen  der  Gerichtsorganisation, ¬
  nämlich  wegen  der  nothwendigen  Beiziehung  volksthümlicher  Elemente
zu  der  Civilrechtspflege  S.  120—125,  ferner  mit  Rücksicht  auf  die  Besetzung -
  der  höheren  Gerichte  S.  125—127.  Verneinung  der  Frage  aus
Gründen,  welche  im  Civilverfahren  selbst  liegen,  nämlich  wegen  der  Unvereinbarkeit ¬
  des  neuen  Vorbringens  mit  dem  Systeme  der  freien  Beweiswürdigung -
  S.  128—130;  Nachweis  der  Unvereinbarkeit  bei  den  einzelnen
Beweisarten  S.  130—140.  —  Durchführung  des  Princips  der  Ausschliessung
von  Neuerungen  im  Einzelnen:  Verhältniss  des  deutschen  Entwurfs  zu
diesem  Princip  S.  140—141;  Ausschliessung  dieses  Princips  bei  der  Berufung ¬
  gegen  Urtheile  der  Amtsgerichte  S.  141—142;  Unzulässigkeit  der
Rechtswohlthat  bei  der  Revision  und  Oberrevision  gegen  Urtheile  der  Collegialgerichte -
  S.  142—145;  Kritik  der  Revisionsgründe  des  §.  481  d.  E.
S.  145—149;  Unterschied  der  Revision  und  der  Nichtigkeitsbeschwerde
S.  149—152;  Verhältniss  der  Revision  zu  der  „concreten  Beurtheilung  der
Thatsachen“  S.  152—155.  Mangelhafte  Beurkundung  der  mündlichen  Verhandlung -
  vor  dem  ersten  Richter  nach  dem  Entwurf  S.  155—165  und
diesfällige  Vorschläge  S.  166—167;  Form  der  von  den  oberen  Instanzen
getroffenen  Entscheidungen  S.  167,  168;  Schluss  S.  168—170.
BUCHDRUOREREI  O.  OIOTEL  &  CO.,  WIEN  AUOUSTINERSTRASSE  18.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer