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Klage, von dem Augenblick an zu laufen
beginnt, da
das Klagerecht anhebt
L. 1. §. 2. Cod. de annal. except.
welches, wie von selbst erhellt, bey Assecuranzsachen,
von dem Augenblick, da der Schade sich zutrug, bezinnt. ¬
Inzwischen hat beydes, wie begreiflich, keinen
Einfluß auf die Bestimmungen der H. A. O., und die
Meinungen der Schriftsteller, welche eine hiermit nicht
conforme Behauptung wagen
Langenbecks Anmerkungen zum Hamb. Schiff= und Seerecht. =
Suppl. 6. §. 97. p. 419.
Magers Versuch über Assecuranzen, Havereyen und Bodmereyen, ¬
Sect. 1. c. 58.
muͤssen voͤllig unberuͤcksichtigt bleiben.