Volltext : Buchholz, Karl August: Versuche über verschiedene Rechtsmaterien mit besonderer Hinsicht auf dabey vorkommende Controverse

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der  andern  Seite  auch  dieselben  Grundsaͤtze  der  Treue,
der  Gerechtigkeit,  und  des  Handlungsinteresses  erfordern, =
  daß  dieser  Acceptant  nicht  verbunden  werden
koͤnne,  etwas  anders  zu  bezahlen  als  das,  was  er,  indem ¬
  er  acceptirte,  zu  zahlen  versprochen  hat,  und  es
ist  non  Sens  anzunehmen,  daß  er,  indem  er  sein  Accept ¬
  unter  die  Tratte  setzt,  sich  gegen  das  Publikum
verbindlich  gemacht  haben  sollte,  daß  entweder  diese
Tratte  nicht  wieder  verfälscht,  verändert,  und  erhöht
werden,  oder  daß  er  in  dem  Falle,  wenn  dergleichen  damit ¬
  vorgenommen  wurde,  den  erdichteten  Werth  bezahlen ¬
  wolle.
Es  ist  jedoch  nicht  zu  läugnen,  daß  provisorisch
gegen  ihn  zu  sprechen  ist.  Sein  Accept  ist  da,  er
kann  die  Unterschrift  nicht  disfitiren,  und  die  Einrede
des  vorhandenen  Falsi  ist  eine  exceptio  altioris  indaginis, ¬
  die  unmöglich  in  continenti  liquid  seyn  kann.
Jst  sie  aber,  nach  der  Natur  des  Wechselprocesses
nicht  bey  ihrem  Vorbringen  zu  berücksichtigen,  so  muß
nachmals  dennoch  der  Beweis  verstattet  werden
Anlage  Z  zur  Leipziger  W.  O.
Braunschweiger  W.  O.  art.  38.
Frankfurter  W.  O.  §.  35.
Bremische  W.  O.  art.  59.
und  dieser  kann  theils  arte  peritis,  theils  durch  die
empfangenen  Avisbriefe,  und  sein  paraphirtes  Handelsbuch, =
  worinn  er  die  Verfallzeit  der  Wechsel  anzeichnet, =
  geführt  werden.  Dieses  Alles,  verbunden  mit
dem  im  Copirbuche  enthaltenen  Antworten  (wenn  gleich
dieses  nicht  beweisen  doch  aber  eine  Präsumtion  abge=
            
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