Volltext : Buchholtz, Alexander August von: ¬Die Lehre von den Prälegaten

c.  24  C.  familiae  herciscundae.
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mit  Recht,  da  die  Kaiser  den  vorliegenden  Fall  auf  gleiche
Weise  entschieden  haben  würden,  mochte  das  Testament  einen
Befehl  des  Vaters  oder  eine  Bitte  desselben  um  Restitution
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des  Erbtheiles  enthalten  haben  ).  Uns  scheint  in  diesen
Worten  verbis  precariis  ein  Emblem  Tribonians  zu  liegen.
Zu  Diocletians  Zeiten  durfte  eine  solche  Disposition,  wie  die
vorstehende,  daß  der  Sohn  seinen  ganzen  Erbtheil  nach  dem
Eintritte  einer  Bedingung  herausgebe,  befehlsweise  angeordnet
werden;  seitdem  aber  Justinian  im  Jahre  529  jede  Belästigung, ¬
  die  dem  Pflichttheil  eines  Notherben  auferlegt  war,  für
ungehörig  erklärt  hatte,  durfte  der  Vater  die  Restitution  des
ganzen  Erbtheiles  nicht  mehr  befehlen,  sondern  konnte  sie  nur
von  seinem  Sohn  erbitten.  Durch  eine  solche  Annahme  gewinnen ¬
  die  Worte  verbis  precariis  eine  Bedeutung,  und  es
erklärt  sich  durch  diese  spätere  Einschaltung  die  gewiß  unpassende ¬
  Verbindung:  verbis  precariis  sancire.
Wir  weigern  uns  nicht,  den  Ausspruch  Roßhirts  188)
in  Betreff  dieser  c.  24:  ihre  rechte  Auslegung  wird  immerhin
nur  errathen  werden  müssen  —  zu  unterschreiben  189
„  wüna. =
  O.  §  23,  24.  Der  Letztere  meint  aber,  der  Kaiser  wiederhole
hier  wortgetreu  den  vorgelegten  Fall.  Dieß  ist  bei  der  auf  das
Kürzeste  geschehenen  Fassung  des  Reskripts  nicht  zuzugestehn.
187)  Daß  in  dem  Worte  restituere  schon  die  bittende  Form
liege,  wie  z.  B.  Ferrettus  im  Commentar  zu  unserm  Reskripte
Nr.  2  behauptet  und  noch  Corasius  a.  a.  O.  als  bekannte
Sache  voraussetzt,  ist  keineswegs  der  Fall,  indem  Giphanius
(Explanatio  p.  189)  mit  Recht  hervorhebt,  daß  ja  der  Vater  auch
den  Imperativ  dieses  Wortes  hätte  gebrauchen  können.
188)  Die  Lehre  von  den  Vermächtnissen  Bd.  1  S.  189,  190.
189)  Dagegen  können  wir  nicht  mit  Thibaut  übereinstim¬
            
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