Volltext : Buchholtz, Alexander August von: ¬Die Lehre von den Prälegaten

IV
Vorwort.
gehen;  die  meisten  Verfasser  von  Consilien=  und  Responsen=Sammlungen =
  —  und  deren  Zahl  ist  Legion
haben  bald  eine  Frage,  bald  mehrere  aus  der  Lehre
von  den  Prälegaten  mit  größerer  oder  geringerer  Ausführlichkeit ¬
  beantwortet;  und  Jeder,  der  ein  nicht  gar
zu  kurzes  Compendium  des  Römischen  Rechts  geliefert, ¬
  mußte  der  Prälegate  darin  gedenken.  Der  Erfüllung ¬
  meiner  Pflicht,  diese  Schriftsteller  zu  vergleichen, ¬
  habe  ich  mit  unermüdlichem  Fleiße,  soviel  es
die  Oertlichkeit  verstattete,  nachgestrebt,  so  daß  der
Vorwurf,  zu  viel  gelesen  und  citirt  zu  haben,  mir  eher
gemacht  werden  könnte,  als  der,  zu  wenig  Aufmerksamkeit ¬
  der  Literatur  geschenkt  zu  haben.
Es  ist  hier  nicht  die  ganze  Theorie  der  regelmäßigen ¬
  Vermächtnisse  abgehandelt,  sondern  streng  sich
an  der  speciellen  Aufgabe  zu  halten  versucht.  Die  Erläuterungen ¬
  der  Quellen  über  die  Prälegate,  insbesondere ¬
  Abweichungen  hinsichtlich  der  bei  diesen  geltenden
Regeln  von  den  gewöhnlichen  Vermächtnissen,  sind
auf  das  Genaueste  mit  Berücksichtigung  der  Literatur
zusammengestellt,  und  gegnerische  Meinungen,  wo  es
nöthig  schien,  bald  mehr  bald  minder  ausführlich,
durch  richtige  Auslegung  der  Quellen  zu  widerlegen
versucht.
Es  zerfällt  die  ganze  Schrift  in  zwanzig  Capitel
und  einen  Anhang.  Das  erste  enthält  das  Sprach¬
            
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