Metadaten : ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (3)

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1875  die  Kündbarkeit  und  Ablösbarkeit  des  Canons
mit  seinem  25fachen  Betrage  ausgesprochen  hat.
Von  großer  Wichtigkeit  scheint  uns  auch  die
Einrichtung,  gewisse  Grundstücke  nicht  oder  nicht  ausschließlich ¬
  gegen  einen  bloßen  Geldzins,  sondern  auch
gegen  Verpflichtung  dinglicher  Leistungen
in  Erbpacht  zu  geben  Auch  dies  ist  mit  Abschaffung
der  Fendalzustände  unmöglich  geworden,  es  wäre  aber
doch  zu  überlegen,  ob  man  solche  Verhältnisse  nicht
wieder  mit  den  nöthigen  Beschränkungen  einführen
sollte.  Diese  Beschränkungen  wären  theils  locale  und
territoriale,  theils  und  ganz  besonders  hätten  sie  dahin
zu  wirken,  daß  die  dingliche  Leistung  nicht  in  eine
im
neue  Hörigkeit  auswachse  und  die  Leistungen  auch
sich
Rahmen  der  landwirthschaftlichen  Zeiteintheilung
sehr
halten.  Der  jetzige  ländliche  Taglöhner  würde
mit
gerne  gegen  erbliche  Ueberlassung  von  Wohnhaus
und
entsprechendem  Feld  Frohnleistungen-  übernehmen
auch  der  Großgrundbesitzer  würde  sich  dadurch  nicht
nur  eine  feste,  sondern  auch  eine  dankbare  Arbéiterbevölkerung ¬
  schaffen.  Der  manchesterliche  Liberalismus
d  sich  wohl  gegen  solche  Einrichtungen  erklären.
wi
Er  besitzt  aber  zu  pseudo=humanistischen  Einwendungen
kein  Recht.  Wir  haben  diesen  Gegenstand  schon
(II.  Abth.  S.  82)  durch  ein  Citat  aus  Rodbertus
gestreift.
Schaffung  eines  freien  Bauernstandes  in  Ostdeutschland.
  In  neuerer  Zeit  hat  man  sich  in  Preußen
mit  der  Errichtung  von  Rentengütern  beschäftigt.
Die  trostlose  Lage  der  Landbevölkerung  in  den  östlichen
den
Provinzen  und  das  Gefühl  von  dem  Gegensatz
hat
das  vielgenannte  „sociale  Königthum"  dazu  bildet,
schon  im  Jahre  1879  das  Landes-Oekonomie  Collegium
egen:
veranlaßt,  der  Regierung  die  Frage  nahe  zu
„ob  und  in  wieweit  es  sich  empfehle,  behufs  energischer
Förderung  der  Colonifation  und  Ansiedelung,  bez.  behufs
Vermehrung  der  seßhaften  ländlichen  Arbeierbevölkerung
eine  Aenderung  der  Gesetzgebung  in  derjenigen  Richtung  zu
bewirken,  daß  die  Wiederherstellung  von  Verhältnissen  ähn¬
            
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