Volltext : Vollständige Darstellung des bayerischen Verfahrens in administrativ-contentiösen Rechtssachen (301)

540  Band  III.  Abth.  I.  Proc.  vor  adm.  Behörden.
stimmt,  daß  der  Ausspruch  über  den  allenfalls  vorhandenen ¬
  Mangel  der  appellablen  Summe  in  allen
administrativ=contentiösen  Gegenständen,  welche  im
Wege  des  Recurses  an  die  allerhöchste  Stelle  gelangen.
dem  königlichen  geheimen  Rath  ausschließend  zustehen
soll.  35)  Die  Instructionen  v.  3.  Mai  1817,  9.  Jan.  1821
und  18.  Nov.  1825  enthalten  keine  Bestimmungen  über
eine  Recurs=Summe,  und  beziehen  sich  hinsichtlich
solcher  Gegenstände  überhaupt  auf  die  Verordnung  v.
8.  Aug.  1810.  36)
.—
35)  Döllinger  a.  a.  S.  232.  §.  56.
36)  Rgbl.  1817.  S.  431.  1821.  S.  58.  1825.  S.  875.
Ende  des  dritten  Bandes  I.  Abtheilung.
            
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