Volltext : System des heutigen römischen Rechts (6)

§.  270.  Wirkung  der  L.  C.  —  Prozeßzinsen.  (Forts.)  147
Condiction,  begründet,  aber  diese  konnte  nur  eine  incertae
pecuniae  Condemnatio  haben  (o),  und  darin  lag  kein
Hinderniß  für  den  Judex,  die  oben  entwickelte  allgemeine
Regel  der  Prozeßzinsen  zur  Anwendung  zu  bringen.
Demnach  war  es  selbst  bei  den  Römern  nicht  die
Natur  der  strengen  Klagen  an  sich,  welche  die  Verurtheilung
auf  Prozeßzinsen  ausschloß,  sondern  lediglich  die  besondere
Natur  der  certi  condictio,  da  wo  diese  zur  Anwendung
kam,  und  wir  müssen  daher  behaupten,  daß  die  Prozeßzinsen ¬
  auch  bei  den  strengen  Klagen  (nur  mit  Ausnahme
jeder  certi  condictio)  zur  Anwendung  kamen  (p).  Inconsequent ¬
  aber  war  es,  daß  Justinian  bei  der  condictio  indebiti
den  unbedingten  alten  Grundsatz  aufnahm,  obgleich  zu  seiner
Zeit  alle  Formeln  längst  verschwunden  waren.
3.  Endlich  ist  unter  Denen,  die  überhaupt  Prozeßzinsen
zulassen,  die  Frage  streitig  geworden,  ob  dieselben  blos  bei
liquiden,  oder  auch  bei  illiquiden  eingeklagten  Geldsummen
anzuwenden  seyen  (g).  Soll  die  Sache  irgend  einen  prac(o) ¬
  GAGUS  IV.  §  49—51.  Die
den  Glossatoren  Martinus  und
Jacobus  (HAENEL  diss.  doFormel ¬
  ging  nun  auf  quanti  res
minorum  §  56  p.  42),  HUBER,
est,  oder  quidquid  dari  fieri
praelect.  in  pand.  XXII.  1.  §  17,
oportet.
Keller  §  21  Note  2  und  10.—
(p)  Die  Meinungen  sind  über
Ich  selbst  hatte  früher  die  erste
diese  Frage  von  jeher  sehr  getheilt
Meinung  angenommen  (B.5  S.141.
gewesen.  Verneint  werden  die
142.  465),  welche  ich  jetzt  zurückProzeßzinsen ¬
  bei  allen  stricti  junehme. ¬

ris  actiones  von  NooDr  de  foeFür ¬
  die  einschränkende  Meinore ¬
  et  us.  III.  12,  WINCKLER
(9)
nung  ist  CANNEGIESSER  decis.
p.  345,  Madai  Mora  S.  369,
Cassell.  T.  1  Dec.  56  No.  6,
Liebe  Stipulation  S.  52;  dageindem -
  er  erst  von  der  festgestellten
gen  werden  sie  zugelassen  von
10*
            
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