Volltext : Kaerger, Karl: Zwangsrechte

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tig  durch  vernachläͤssigte  Aufmerksamkeit.  —  Der
Jurist  muß  hinzusetzen  —  von  nachtheiligen  Folgen, ¬
  die  den  Beschaͤdigten  zu  Ersatzforderungen  berechtigen. ¬
  Eine  culpa  im  juristischen  Sinne  kann
ich  mir  folglich  ohne  Beschädigung  des  Nebenmenschen =
  oder  seiner  Guͤter  nicht  denken.  Derselbe  Typus ¬
  tritt  bei  dem  dolo  ein  —Absicht  und  Absichtlosigkeit =
  scheiden  beide  von  einander.  Jener  ist  absichtliche =
  Beschädigung  des  Nebenmenschen  durch
unerlaubte  Mittel,  diese  absichtlose  Beschädigung  |
desselben  durch  vernachlässigte  Aufmerksamkeit.
§.  3.
Der  Frachtfahrer  kann  culpam  unter  so  mancherlei ¬
  Gestalten  begehen,  als  es  Möglichkeiten
giebt,  die  gehörige  Aufmerksamkeit  zu  vernachlässigen =
  und  er  ist  zu  Schadensersetzung  verbunden,
wenn  er  nur  die  mindeste  culpa  begeht.  Ein  Detail ¬
  dieser  Möglichkeiten  in  einzelnen  Faͤllen,  deren
Nahme  Legion  ist,  wuͤrde  so  weit  fuͤhren,  als  das
Suchen  eines  Ausgangs  aus  dem  Labyrinthe.  Welche =
  Ariadne  reichte  mir  den  Faden?  Fälle  indeß,
gesetzlich,  oder  durch  praeiudicia  entschieden,  die
Analogien  auf  andere,  auf  den  größten  Theil  der
uͤbrigen  geben,  werde  ich  auffuͤhren  und  bitte  nur,
wo  sich  luͤcken  anscheinend  zeigen,  den  folgenden  Ab¬
            
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