IV
der gelehrte Systematiker vergeblich bemühte, auf Namen und andere
Zufälligkeiten hin, unter einen Begriff zusammenzustellen, was der
Kaufmann in Zweck und Einrichtung völlig unvereinbar erkannte.
Der gelehrte Leser wird an mir manches zu rügen haben, allein
ich habe durchgehends nichts weniger beabsichtigt, als ein gelehrtes
Werk zu schreiben.
In unsern Tagen gehört die Schaustellung der Belesenheit zum
guten Tone, aber ich glaube bemerkt zu haben, daß die Form eines
gelehrten Werkes manche Leser abschreckt, denen ich gleichwohl, wenn
vom Wechselrecht die Rede ist, eine Competenz des Urtheils beilege
und die ich meinem Buche zuführen möchte, weil sie hier viele Er
scheinungen und Usancen der mercantilischen Welt, von denen in gelehr
ten Schriften keine Meldung geschieht, und die österr. neue Wechsel
ordnung beinahe wortgetreu dem Texte verarbeitet finden. Ich wünsche
sehr, daß auch Kaufleute mein Buch ihrer Aufmerksamkeit werth
achten mögen. So entlasse ich es denn aus meiner Hand mit dem
sehnlichsten Wunsche, daß es Gutes stiften möge, allerdings nicht un
empfindlich für die Billigung oder den Tadel, die ihm von competenten
Richtern widerfahren möchten, aber weit entfernt von der Erwartung
allgemeiner Zustimmung, vielmehr mit der Bitte um eine ernste Beur
theilung, bereit das Urtheil darüber zu vernehmen.
Der Verfasser.