Full text: Brožowsky, W. J.: ¬Die Lehre von den Wechseln und dem Wechselgeschäfte

IV 
der gelehrte Systematiker vergeblich bemühte, auf Namen und andere 
Zufälligkeiten hin, unter einen Begriff zusammenzustellen, was der 
Kaufmann in Zweck und Einrichtung völlig unvereinbar erkannte. 
Der gelehrte Leser wird an mir manches zu rügen haben, allein 
ich habe durchgehends nichts weniger beabsichtigt, als ein gelehrtes 
Werk zu schreiben. 
In unsern Tagen gehört die Schaustellung der Belesenheit zum 
guten Tone, aber ich glaube bemerkt zu haben, daß die Form eines 
gelehrten Werkes manche Leser abschreckt, denen ich gleichwohl, wenn 
vom Wechselrecht die Rede ist, eine Competenz des Urtheils beilege 
und die ich meinem Buche zuführen möchte, weil sie hier viele Er 
scheinungen und Usancen der mercantilischen Welt, von denen in gelehr 
ten Schriften keine Meldung geschieht, und die österr. neue Wechsel 
ordnung beinahe wortgetreu dem Texte verarbeitet finden. Ich wünsche 
sehr, daß auch Kaufleute mein Buch ihrer Aufmerksamkeit werth 
achten mögen. So entlasse ich es denn aus meiner Hand mit dem 
sehnlichsten Wunsche, daß es Gutes stiften möge, allerdings nicht un 
empfindlich für die Billigung oder den Tadel, die ihm von competenten 
Richtern widerfahren möchten, aber weit entfernt von der Erwartung 
allgemeiner Zustimmung, vielmehr mit der Bitte um eine ernste Beur 
theilung, bereit das Urtheil darüber zu vernehmen. 
Der Verfasser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer