Metadaten : Schmid, Paul: ¬Die Entwicklung des Geschmacksmusterschutzes in Deutschland

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12.  Ich  wünsche  nur  zivilrechtlichen  Schadenersatz  bei  fahrlässiger
  Verletzung  des  Musterrechts.
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13.  Man  bittet  um  eine  fachmännische  Schätzungs-ullunde,
welche  zu  empfehlen  wäre.
14.  Keine.
XII.  (Elfenbeinindustrie).
1.  Modell=  und  Musterschutz=Gesetz  genügt  vollkommen.
2.  Ja,  der  Urheber  eines  Musters  oder  Modelles  müßte  auch
dann  gegen  Nachahmung  geschützt  sein,  wenn  das  Muster  resp.
Nodell  nicht  angemeldet  ist,  wenigstens  in  beschränktem  Maße.
Es
ist  die  Anmeldung  noch  viel  zu  umständlich  um  immer  benützt
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werden.
3.  Das  Wort  Neuheit  bedarf  keiner  Begriffsbestimmung  weder
positiv  noch  negativ.  Es  muß  Sache  des  angeklagten  Nachahmers
bleiben,  den  Begriff  der  Neuheit  zu  widerlegen.
4.  Ja,  es  empfiehlt  sich,  den  Begriff  der  Eigentümlichkeit
zu  streichen.  „Neuheit"  genügt.
5.  Es  empfiehlt  sich,  das  Anmeldeverfahren  so  viel  als  irgend
möglich  zu  vereinfachen;  womöglich  auch  Schutz  denen  zu  gewähren
die  nicht  anmeldeten  und  deren  Urheberschaft  an  der  Neuheit  von
dem  verklagten  Nachahmer  nicht  widerlegt  und  das  Gegenteil  nachgewiesen
  wird.
Vorprüfung  wäre  viel  zu  umständlich
erufsnur ¬
  durch
genossen  zu  ermöglichen  und  kaum  nötig.
6.  Es  müßte  genügen,  eine  Abbildung  des  Musters  oder
Modells  per  eingeschriebenen  Brief  anmelden  zu  können,
ohne
amtlich  beglaubigte  Unterschrift  des  Absenders.
7.  Das  Patent=Amt  ist  keine  geeignete  Behörde  hierfür.
8.  Allerdings  empfiehlt  sich  dies  namentlich  zwischen  Mustern
und  Modellen.
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9.  Am  besten  dem  zuständigen  Gerichte  in  der  Hauptstadt,
jedoch  steis  mit  Zuziehung  von  Sachverständigen  vorzubehalten.
Bezirksgerichte  erscheinen  mir  hierzu  nicht  kompetent  genug.
10.  Zu  erwünschen,  wenn  ausführbar.
11.  Nein,  dies  empfiehlt  sich  durchaus  nicht;  es  ist  der  Schutz
wirksamer,  wenn  der  Nachahmer  befürchten  muß,  daß  das  Muster
vielleicht  geschützt  sein  könnte,  als  wenn  alle  ungekennzeichneten
            
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