Volltext : Briegleb, Hans Carl: Einleitung in die Theorie der summarischen Processe

Viertes  Capitel.  §.  57.
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äusserung  des  Besitzes  der  Sache  nicht  beeinträchtigt,  da
er  auch  von  dem  Käufer  vindiciren  kann,  und  zwar,  weil
das  ganze  periculum  auf  den  Käufer  übergeht  (cf.  §.  6.  1.
c.),  mit  dem  vollständigsten  Erfolg.  Streng  genommen
brauchten  daher  die  Executoren  an  die  Reclamation  des
Intervenienten  sich  weiter  gar  nicht  zu  kehren,  als  dass
sie  die  gepfändete  Sache  als  eine  Sache  bestrittenen  Eigenthums ¬
  feil  bieten,  ohne  sich  auf  eine  Untersuchung  des
Grundes  oder  Ungrundes  der  Eigenthumsprätension  im
geringsten  einzulassen.  Darauf  könnte  wenigstens  nach
strengem  Recht  der  executionsberechtigte  Gläubiger  bestehen. ¬
  Indessen  liegen  doch  Rücksichten  vor,  aus  welchen ¬
  auch  in  anderen  Fällen  die  Ausübung  des  strengen
Rechts  beschränkt  zu  sein  pflegt:  das  Feilbieten  einer
Sache  streitigen  Eigenthums  ohne  alle  Kenntniss  von  dem
Grund  oder  Ungrund  der  Eigenthumsprätension  wird
schwerlich  solide  Käufer  anziehen  und  jedenfalls  eine  bedeutende ¬
  Herabdrückung  des  Kaufpreises  unter  den  wahren ¬
  Werth  zur  Folge  haben;  um  den  Betrag  dieser  Differenz ¬
  wird  der  Schuldner  B  an  seinem  Vermögen  ohne
Vortheil  für  den  Gläubiger  geschädigt,  wenn  er  der  wahre
Eigenthümer  ist;  ist  es  aber  der  Intervenient  C,  so  hat
dieser  zu  befürchten,  dass  die  Sache  in  die  Hände  des
ersten  besten  Pluslicitanten  und  wahrscheinlich  eines  zweideutigen ¬
  Speculanten  und  entschlossenen  Klopffechters
gelangen  wird,  dem  er  sie  erst  wieder  abjagen  muss;
überhaupt  anstössig  und  der  guten  Sitte  widerstrebend
muss  es  erscheinen,  dass  man  unter  der  Autorität  einer
öffentlichen  Behörde  eine  Sache  zum  Kauf  ausbiete,  ohne
nur  den  Versuch  gemacht  zu  haben,  ob  sich  nicht  beim
ersten  Blick  in  die  Beweismittel  des  Reclamanten  die  zuversichtliche ¬
  Ueberzeugung
gewinnen  liess,  dass  diese
            
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