Z6 I- Jahresbericht des k. Staats-Mvisters der
Das Justiz-Ministerium war von je her der Über-
zeugung, daß die gegen die Rechtsanwälte bestehenden
Disciplinar-Gesetze nur dann mit gerechter Strenge und
mit Erfolg angewcndet werden können, wenn der Staat
zugleich auch die Rechte derselben gegen jeden unerlaub-
ten Eingriff in Schutz nimmt. Aus diesem Grunde such,
te das Ministerium den auch für die Partheyen, vor.
züglich für die Landleute und die ärmere Dolksklasse so
verderblichen Einfluß der Winkelschrciber auf alle mög-
liche Weise zu hemmen. Schriften, welche nicht von be-
rcchtigten Advokaten verfaßt, oder legaliflrt waren,
wurden daher jedesmal ohne Schonung zurückgewiesen,
und die Gerichte zur Erforschung und Bestrafung des
Schriftverfassers anfgefodert.
Von dem nämlichen Grundsätze geleitet und um
den Advokaten den zu unredlichen Bereicherungen dienen-
den Vorwand der Sorge für ihre Hinterlassenen zu be-
nehmen, wurde das Schicksal dieser Hinterlassenen durch
sorgfältige Aufsicht, Vermehrung und Erweiterung der
für dieselben bestehenden Pensionsanstalt erleichtert.
Die grcßmüthigen Geschenke bcyder Königlichen Maje-
stäten, einzelne Dermächtniße, die Eintritts, Gebühren,
jährlichen Beyträge und Disciplinar-Strafen der Advo-
katen selbst erhöhten den Fond jener Anstalt, welcher im
Jahre 1808. die Summe von 52,854 Gulden betrage«
hatte, so bedeutend, daß derselbe am Schlüße des
Etats-Jahres 1817/18. die Summe von 127,224 Gul,
den 18 Kreuzern, 3 Pfenningen erreicht hatte, welche
theils in Ewiggeld - Kapitalien, theils in verzinslichen