Wege, öffentliche, deren Erbauung
hängt von der Hinsicht und dem
Willen des Landesherrn ab. 18.
Wegegeld von Bienen. 112.
Weichbildsrecht zu Otterndorf.
53.
Weichholz und was dazu zu rechnen =
sey. 243.
—.
in wie fern dasselbe vom
Meier gefällt werden darf. 284.
—.
in welchem Zeitraume die
Lohden desselben dem Viehe entwachsen. =
233.
Weide, Beweis über deren Hinoder =
Unzulänglichkeit. 234.
Weideberechtigung, Würkung
derselben in Rücksicht der Anlegung =
von Zuschlägen auf einem
Forstgrunde. 232.
ob solche dem Forstherrn in
den angelegten Zuschlägen ausschließend =
zustehe. 237.
Weldeinteressenten, derselben
Widerspruch muß bei Ausweisungen =
in ihrem Weide=Distrikte gehört =
werden. 94.
Wehren sind adjuncta et pertinent. -
aggerum. 17.
Wellingsbüttel, Patrimonialgericht -
daselbst. 67.
Widerlage, Unterschied derselben
von der Morgengabe. 332.
Wilddiebe, wer dieselben zur
Anzeige und Bestrafung bringt,
erhält eine angemessene Belohnung. =
165.
Wilde Würmer. S. Bienen.
Wietzenmühlenrecht, in wie
fern dasselbe bei dem Bienenrechte
als Entscheidungsquelle angenommen =
werden kann. 90.
431
Wiepen. S. Strohwische.
Winterdeiche, wann eher dieselben =
zu einiger Vollkommenheit
gediehen sind. 44.
Wittwe. S. a. Beischlaf,
Trauerjahr.
Wittwen, dürftige, deren Erbrecht
an der Verlassenschaft ihrer Ehemänner. =
311.
Wrackdeiche. 22.
Wursten, Land
daselbst ist der
Beispruch durch Nachbarrecht hergebracht. =
377.
3.
Zellesche Magistratspersonen find
von der Ableistung der Zeugeneide
in Civilsachen befreiet. 179.
Zehnten von Bienen. 107.
— —, ist als eine Gattung des
Fleischzehntens zu betrachten. 107.
wer eine Befreiung davon
behauptet, muß solche erweisen.
109.
Zeugen, ihnen dürfen die Beweisartikel =
und Fragestucke vor der |
Abhörung nicht mitgetheilet werden. =
366.
—
nicht ein jedes vorhergegangene =
Gespräch über die Sache,
macht dieselben verdächtig. 366.
Zeugenbeweis, ein neuer über
denselben Gegenstand, findet, nach
bereits eröffneten Zeugenverhören,
in der Appellations=Jnstanz, der
Regel nach, nicht Statt. 225.
—, ein neuer über denselben Gegenstand, =
in wie fern solcher ausnahmsweise =
zulässig ist. 228.
Zeu=