Inhalt.
Zweites Buch.
Darstellung des justinianeischen Rechts.
Erster Abschnitt: Von der processualischen Consumtion oder von
den negativen Wirkungen der Litiscontestation und des Urtheils (S. 1—41).
§. 12. Geschichte der processualischen Consumtion in der Zeit von der
Aufhebung des ordo judiciorum privatorum bis zu Justinian. Das
Princip derselben blieb im Beginn dieser Periode noch unangetastet, wurde
indeß allmälig auf indirectem Wege umgestaltet. Nachweis der Rechts
änderungen, durch welche dies geschah. Resultat des justinianeischen Rechts:
Die Litiscontestation vernichtet nicht mehr die Klage, sondern ruft nur die
passive Proceßobligation des Klägers hervor, durch welche die Fortdauer
seines Klagerechts von dem Ausgange des eingeleiteten Processes abhängig
gemacht wird. Consequenzen dieser Verbindlichkeit (S. 1-23).
§. 13. Die consumirende Kraft des Urtheils ist im justinianeischen Rechte
auf die Fälle beschränkt, in denen der positive Inhalt desselben die Auf
hebung der Klage verlangt. Folgerungen aus diesem Principe. Die bis
her entwickelten Wirkungen der Litiscontestation und des Urtheils in ihrer
Anwendung auf die Correalobligationen und die actiones adjectitiae
qualitatis (S. 29—41).
Zweiter Abschnitt: Von den positiven Wirkungen der Litiscon
testation (S. 42—75).