Full text: ¬Die Lehre vom Einfluß des Processes auf das materielle Rechtsverhältniß (2)

Inhalt. 
Zweites Buch. 
Darstellung des justinianeischen Rechts. 
Erster Abschnitt: Von der processualischen Consumtion oder von 
den negativen Wirkungen der Litiscontestation und des Urtheils (S. 1—41). 
§. 12. Geschichte der processualischen Consumtion in der Zeit von der 
Aufhebung des ordo judiciorum privatorum bis zu Justinian. Das 
Princip derselben blieb im Beginn dieser Periode noch unangetastet, wurde 
indeß allmälig auf indirectem Wege umgestaltet. Nachweis der Rechts 
änderungen, durch welche dies geschah. Resultat des justinianeischen Rechts: 
Die Litiscontestation vernichtet nicht mehr die Klage, sondern ruft nur die 
passive Proceßobligation des Klägers hervor, durch welche die Fortdauer 
seines Klagerechts von dem Ausgange des eingeleiteten Processes abhängig 
gemacht wird. Consequenzen dieser Verbindlichkeit (S. 1-23). 
§. 13. Die consumirende Kraft des Urtheils ist im justinianeischen Rechte 
auf die Fälle beschränkt, in denen der positive Inhalt desselben die Auf 
hebung der Klage verlangt. Folgerungen aus diesem Principe. Die bis 
her entwickelten Wirkungen der Litiscontestation und des Urtheils in ihrer 
Anwendung auf die Correalobligationen und die actiones adjectitiae 
qualitatis (S. 29—41). 
Zweiter Abschnitt: Von den positiven Wirkungen der Litiscon 
testation (S. 42—75).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer