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niäre Schade unersetzt bleibt, wenn nur die der Ehre zugefügte
Kränkung tarirt wird. Zum Beweise des Gegentheils beruft
sich freilich v. Vangerow1*) auf
l. 8. C. de injur. (9, 35),
wo es heißt:
„Dominum pro atroci injuria, quam servus ejus passus
est, Edicti perpetui actione proposita, qua damni
etiam haberi rationem verbis evidenter exprimitur,
agere posse convenit.
Allein die Rücksicht auf das damnum, welche diese Stelle bei
der actio injuriarum genommen wissen will, hat nicht den Sinn,
daß der Werth des damnum tarirt und mit in das Erkenntniß
hineingezogen werden solle, sondern ist nur dahin zu verstehen,
daß die in der Injurie liegende Contumelia um so höheraestimirt -
werden müsse, je größer das zugefügte damnum sei.
Fassen wir nun das Resultat zusammen, welches sich
aus den im Obigen enthaltenen Quellenaussprüchen in Bezug
auf die processualische Consumtion ergiebt, so war die Mehrzahl
der römischen Juristen der Ansicht, daß durch die Identität
des Objects allein keine Einheit der Obligation und in Folge
davon keine Consumtion der einen auf dies Object gerichteten
Actio durch den Proceß über die andere herbeigeführt werde.
Insbesondere stimmten hierin Paulus, Gajus, Tryphoninus, -
Julian, Papinian, Hermogenian und namentlich -
auch Ulpian überein. Man könnte freilich an der
Ansicht des Letzteren irre werden, da er bei der Concurrenz
der actio tutelae mit der actio rationibus distrahendis und
der actio doli mit der actio quod metus causa die processualische ¬
Consumtion annimmt.
Allein es zeigt sich leicht,
daß er zu diesen Entscheidungen nicht durch eine Abweichung
von seinem sonstigen Principe, sondern ausschließlich durch die
19*) a. a. O. Bd. 3 S. 60.