Volltext : ¬Die Lehre vom Einfluß des Processes auf das materielle Rechtsverhältniß (1)

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niäre  Schade  unersetzt  bleibt,  wenn  nur  die  der  Ehre  zugefügte
Kränkung  tarirt  wird.  Zum  Beweise  des  Gegentheils  beruft
sich  freilich  v.  Vangerow1*)  auf
l.  8.  C.  de  injur.  (9,  35),
wo  es  heißt:
„Dominum  pro  atroci  injuria,  quam  servus  ejus  passus
est,  Edicti  perpetui  actione  proposita,  qua  damni
etiam  haberi  rationem  verbis  evidenter  exprimitur,
agere  posse  convenit.
Allein  die  Rücksicht  auf  das  damnum,  welche  diese  Stelle  bei
der  actio  injuriarum  genommen  wissen  will,  hat  nicht  den  Sinn,
daß  der  Werth  des  damnum  tarirt  und  mit  in  das  Erkenntniß
hineingezogen  werden  solle,  sondern  ist  nur  dahin  zu  verstehen,
daß  die  in  der  Injurie  liegende  Contumelia  um  so  höheraestimirt -
  werden  müsse,  je  größer  das  zugefügte  damnum  sei.
Fassen  wir  nun  das  Resultat  zusammen,  welches  sich
aus  den  im  Obigen  enthaltenen  Quellenaussprüchen  in  Bezug
auf  die  processualische  Consumtion  ergiebt,  so  war  die  Mehrzahl
der  römischen  Juristen  der  Ansicht,  daß  durch  die  Identität
des  Objects  allein  keine  Einheit  der  Obligation  und  in  Folge
davon  keine  Consumtion  der  einen  auf  dies  Object  gerichteten
Actio  durch  den  Proceß  über  die  andere  herbeigeführt  werde.
Insbesondere  stimmten  hierin  Paulus,  Gajus,  Tryphoninus, -
  Julian,  Papinian,  Hermogenian  und  namentlich -
  auch  Ulpian  überein.  Man  könnte  freilich  an  der
Ansicht  des  Letzteren  irre  werden,  da  er  bei  der  Concurrenz
der  actio  tutelae  mit  der  actio  rationibus  distrahendis  und
der  actio  doli  mit  der  actio  quod  metus  causa  die  processualische ¬
  Consumtion  annimmt.
Allein  es  zeigt  sich  leicht,
daß  er  zu  diesen  Entscheidungen  nicht  durch  eine  Abweichung
von  seinem  sonstigen  Principe,  sondern  ausschließlich  durch  die
19*)  a.  a.  O.  Bd.  3  S.  60.
            
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