Volltext : Erläuterungen über den Code Napoleon und die Großherzogliche Badische bürgerliche Gesezgebung (4)

Saz  2073.  2074.  Bem.  4.  5.  Rang  der  Faustpfänder.
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durch  die  Unmöglichkeit  der  Erfüllung  untergeht,  Saz
1172.  Uebrigens  spricht  unser  Zusaz  vorsäzlich  vom
Pfandvertrag,  unerachtet  er  im  Abschnitt  vom  Einsazpfandvertrag =
  steht;  es  soll  nemlich  unser  Saz
auf  alle,  auch  auf  die  Unterpfandsverträge,  gehen.
Ueber  Saz  2073.
Rang  der  Faustpfänder,
Das  Faustpfand  gibt  —  so  sagt  unser  Saz  —
ein  Recht  vor  andern  Gläubigern,  seine  Zahlung  daraus =
  zu  fordern:  es  sagt  aber  nicht:  vor  allen  andern; =
  die  Ursache  hievon  gibt  Saz  2102.  Abs.  2.  verglichen
mit  Zusaz  2218  a.  Abs.  2.,  woraus  erhellet,  daß  es  Einige, =
  wiewohl  wenige  Gläubiger  gebe,  welche  auch  im
Faustpfand  vorgehen.  Jn  so  weit  ändert  sich  damit  unser
altes  Recht,  wornach  das  Faustpfand  jedem  Gläubiger
ohne  Unterschied  vorgieng,  und  nicht  in  der  Gant,  sondern =
  absonderungsweise  Befriedigung  zu  suchen  hatte,
.  RealAuszug  der  Bad.  Gesezg.  V.  Collocation ¬

13.
5
Ueber  Saz  2074.
Vet
agte  Pfand  Rückgabe  ist  Entwendung.
5.
Wenn  das  Faustpfand  nicht  geringfügigd. =
  h.  unter  75  fl.  am  Werth  ist,  so  soll  es  schriftlich.
und  zwar  wenn  nicht  in  einer  öffentlichen,  dann  doch  in
einer  zugleich  gegen  Dritte  Tag  und  Jahr  empfangenden =
  Urkunde  eingesezt  werden,  die  zugleich  Gattung
und  Beschaffenheit  des  Pfandstücks  angebe  —  um  dadurch
zur  sichern  Wieder  Erkennung  vereigenschaftet  zu  werden,
wenn  etwa  der  Pfandgläubiger  unehrlich  handeln,  und
seinen  Besiz  für  Rechtsurkunde  geltend  machen  wollte,
            
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