Volltext : Mecklenburgisches Landrecht (Bd. 3, Abt. 1)

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Ab
Redlenburgisches  Landrecht.
Das
particulare  Privatrecht
Großherzogthums  Mecklenburg=Schwerin
mit  Ausschluß  des  Lehnrechts.
Von
Dr.  Hugo  Heinr.  Alb.  Böhlau,
Großh.  Consistorialrath,  o.  ö.  Professor  der  Rechtswissenschaft  und  Ordinarius  des  Spruchcollegiums ¬
  an  der  Großh.  Landes=Universität  zu  Rostock.
Dritter  Band.  Erste  Abtheilung.
55
)
4
C
Veimar,
Hermann  Böhlau.
1880.
            
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