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Eine besondere Darstellung des Badischen Pfandrechtes ¬
würde unerlässlich seyn, wenn nicht in dem: „Gant„verfahren ¬
und Gantrechte nach Badischen
„Gesetzen und Verordnungen, von Stempf,
„Freiburg, 1844“ diesem Bedürnisse vollkommen
genügend entsprochen wäre.