Volltext : Juristische Bibliothek (Bd. 1 = St. 1-4 (1789))

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Könige,  den  Kurfürsten  und  vornehmsten  weltlichen
Fürsten  an  den  Kaiser  gerichtetes  Bedenken  sey,  das
dieser  aber  nie  genehmigt  habe,  daher  es  weder
für  einen  Nebenabschied,  noch  Nebenvertrag  oder  Anhang -
  zu  halten  sey,  dem  es  auch  am  Eingang,  Datum -
  und  Unterschrift  fehle,  und  deßen  der  Paßnuer
Vertrag  selbst  auch  ger  nicht  erwehne.  Die  ausfürliche -
  Geschichte  des  Osnabrückischen  und  Münsterschen -
  Friedens,  die  fast  die  Hälfte  des  ganzen -
  zweiten  Bandes  einnimmt,  zeugt  von  dem  sorgfältigsten -
  Studium  dieses  Grundgesezes,  und  aller
auf  die  Verfertigung  deßelben  mitwirkenden  Umstände, -
  und  seiner  wichtigen  ausgebreiteten  Folgen.  Alles
nur  irgend  wichtige,  was  in  den  volumineusen  Werken -
  von  den  Unterhandlungen  desselben  vorgetragen
worden,  ist  hier  zusammengelesen,  und  sicher  nichts
wichtiges,  was  auf  den  Verstand  des  Ganzen  Bezug
hat,  ausgelaßen,  so  daß  es  in  Ermangelung  jener
füglich  stat  Hülfsmittel  gebraucht  werden  kan:  nur
hätte  der  Verf.  nicht  ohne  Noth  manches,  das  zur
Sache  selbst  wol  wenig  gehört,  und  dis  ohnehin  weitläuftige -
  Werk  noch  mehr  ausdehnt,  herbeyziehn  sollen
(z.  B.  S.  311.),  das  zwar  von  der  Belesenheit  des
Verf.  zeugt,  die  ohnedis  jeder  von  selbst  erkennt
aber  dem  ganzen  keinen  größern  Wehrt  erwirbt.  Jedem, -
  der  nicht  Muße  oder  Geduld  genug  hat,  die
weitläuftigen  Friedensverhandlungen  selbst  durchzulesen, -
  hat  der  Verf.  durch  seinen  anhaltenden  Fleis
eine  viel  Dank  verdienende  Mühe  erspart,  indem  er
ihm  in  einer  reichen  Grube  die  Stellen  angezeigt,
wo  er  Schäze  genug  zu  wichtigen  Bemerkungen  ohne
Suchen  finden  kan.  —  Wie  mächtigen  Einfluß  die
Türkenfurcht  durchgehends  auf  die  schnellere  Schliessung -

Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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