Volltext : Mayer, Sigmund: ¬Die Aufhebung des Befähigungsnachweises in Österreich

„Krieg  im  Frieden."  Handwerker  gegen  Handwerker.
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was  Theegebäck  sei  —  wird  ihnen  durch  die  Ministerial-Entscheidung ¬
  endgültig  genommen.
Noch  ärgeren  Kampf  gegen  die  Zuckerbäcker  eröffnen  die
Lebzelter  (Wachsler),  ein  Gewerbe,  dem  durch  die  Reformation
im  sechzehnten,  die  Stearinkerzen  und  Gasbeleuchtung  im  neunzehnten ¬
  Jahrhundert,  in  neuester  Zeit  auch  durch  die  CeresinErzeugung, ¬
  der  größere  Teil  seines  Absatzes  entzogen  worden  ist,
und  welches  eigentlich  auf  dem  Aussterbeetat  steht.  Namentlich
die  Brünner  Kammer  hat  sich  mit  diesem  Kriege  viel  zu  befassen.
In  wiederholten,  ausführlich  begründeten  Gutachten  spricht  sie
den  Lebzeltern  das  Recht  auf  Butterteig,  Bisquit  und  Linzerteig
ab,  muß  aber  nichtsdestoweniger  selber  zugeben,  daß  diese  Trennung ¬
  auf  dem  flachen  Lande  unmöglich  durchzuführen  sei.  In
einem  letzten  solchen  Streitfalle  definiert  sie  wissenschaftlich  den
Unterschied  zwischen  der  „Hartbäckerei"  der  „Zuckerbäcker"  und
den  Erzeugnissen  aus  Syrup  und  Honig  der  „Lebzelter"  —  letztere
dürfen  nur  diese  zwei  Süßigkeiten  verwenden.  Allerdings  ist
diese  Weisheit  nicht  ausreichend,  wenn  ein  Lebzelter  jetzt  Saccharin
benützt.  „Canditenfabriken",  die  in  diesen  süßen  Krieg  mit
hineingezogen  werden,  dürfen  nach  demselben  Gutachten  allerdings
Syrup  und  Honig  verwenden,  beileibe  aber  keine  „Lebkuchen
daraus  machen  —  wieder  ist  nun  fraglich:  was  alles  ist  „Lebkuchen", ¬
  nur  die  lebzeltenen  Reiter  oder  auch  andere  süße  Dinge?
Sind  nun  alle  diese  Kämpfe  zwischen  Syrup  und  Zucker,  zumindest ¬
  auf  dem  Papier,  entschieden,  so  kommt  eine  ganz  außerordentliche ¬
  Anforderung  an  die  legislatorische  Interpretationskunst ¬
  unserer  Behörden:  die  Zuckerbäcker  werden  von  den  Spielwarenhändlern ¬
  geklagt,  weil  sie  ihren  Enveloppen  die  Form  von
Spielsachen,  sogenannten  „Atrappen"  gegeben  hatten!  Dafür
entsprechen  die  Zuckerbäcker  durchaus  der  heutigen  Tendenz  des
Gesetzes,  wenn  sie  vor  allem  gegen  das  Einsieden  durch  andere
Leute  als  Zuckerbäcker  einschreiten,  ein  Erwerb,  den  sie  auch  thatsächlich ¬
  kraft  einer  Note  der  niederösterreichischen  Landesregierung
vom  6.  Juni  1794  als  ihr  ausschließliches  Recht  zugesprochen
erhalten.  Jedwede  unserer  Hausfrauen  stellt  sich  dies  schwierige
            
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