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tars. Es wird dadurch erreicht eine größere Sicherheit und Billigkeit
für den Verpächter; denn in der Wirthschaft, welche nicht die seine ist,
trägt er nicht Risiko und Abnutzung beim Inventar, welches nicht seiner
Obhut unterstellt ist. Erreicht wird aber auch eine größere Freiheit
für den Pächter, der nun sein Interesse an einem guten Inventar mehr
verfolgen kann, denn die Verbesserungen davon kommen ihm selbst zu Gute;
die Beziehungen zwischen Verpächter und Pächter kommen in ein richtigeres
und dem ganzen Pachtverhältniß nach unseren heutigen Anschauungen angemesseneres ¬
Geleise.
Nach beiden Richtungen hin kann jedoch noch ein Größeres und Vollkommneres ¬
erreicht werden und wird erreicht, wenn der Pächter Eigenthümer ¬
des Inventars wird, wenn ihm das mobile Inventar verkauft ¬
und der Kaufpreis ausgezahlt wird. Der Verpächter ist dann auch
der unbilligen Forderung überhoben, daß er dem Pächter den wesentlichsten
Er braucht ihm
Theil des Betriebskapitals zur Verfügung stellen soll.“
nun weniger Werthobjecte, für die er keine Deckung erhält, anzuvertrauen,
und besonders nicht die, welche sehr veränderlich und zerstörbar sind; der
Verpächter kann nunmehr dem Pächter ganz unbedenklich größere Freiheit
einräumen.
Wenn wir in der Gegenwart weit größere Freiheit für den Pächter ¬
in seinen wirthschaftlichen Maßnahmen verlangen, als ihm in den
alten Pachtcontracten eingeräumt sind, so begründen wir unsere Forderung
zum guten Theil eben damit, daß jetzt die Voraussetzungen andere sind.
Ein Pächter, dem das Inventar einfach mitverpachtet ist, ja selbst der, welcher ¬
es als eisern übernommen hat, muß sich u. E. auch jetzt noch eine gewisse ¬
Abhängigkeit gefallen lassen. Nur der Pächter, welcher sein Inventar
gekauft hat, wird freier Eigenthümer desselben; er kann es nach seinem Ermessen ¬
und, soweit es die Rücksicht auf eine ordnungsmäßige
Führung der Wirthschaft gestattet, verändern, vermehren und verringern; ¬
er ist nicht mehr, wie es noch bei einem eisernen Inventar der Fall
ist, verpflichtet, bei der Rückgewähr in jeder Sorte die gleiche Anzahl Stücke
in gleicher Art und Güte (woran auch der Verpächter nur ein sehr zweifelhaftes ¬
Interesse hat) zurückzuliefern. Der Pächter setzt seinen Stolz
darein, ein nach allen Richtungen completes und gutes Inventarium zu
haben, das er mit aller Sorgsamkeit pflegt und schützt, verbessert und vermehrt ¬
aus seinen erübrigten Erträgen. Beide Theile haben ihren Gewinn
davon: ein gutes Inventar kommt der Gesammtwirthschaft und Cultur des
Guts und damit dem Verpächter zu Statten, es bringt aber auch dem Pächter,
und zwar ihm zunächst, gute Zinsen. In England ist es althergebracht und
allgemein Sitte, daß der Pächter mit eignem Capital wirthschaftet und man
) Das muß er ja beim einfach mitverpachteten, beim eisernen und beim verkauften ¬
Inventar, dessen Kaufpreis creditirt ist.