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Wir haben diese kurzen Bemerkungen über jenes Verfahren nicht zurückhalten
wollen; dem gegenüber ist ohne Zweifel die Constituirung eines eisernen
Inventars eine bedeutende Verbesserung, aber der Verpächter und das Gut,
beide lebhaft interessirt bei der Vollständigkeit des Inventars, laufen in dieser
Beziehung auch gar keine Gefahr, wenn dem Pächter contractlich die Bedingung ¬
auferlegt ist, das Inventar käuflich zu erwerben.
Bei der käuflichen Uebernahme wie bei einem eisernen Inventar, in jedem
Falle wird eine doppelte Taxe, die eine bei der Uebergabe, die andere bei der
Rückgewähr nöthig. Darin besteht also kein Unterschied. Wir unterschätzen das
Risico, welches jeder Theil dabei läuft, nicht, aber einen besseren Weg, den
wahren Werth einer Sache zu ermitteln, als den durch eine Taxe sachverständiger ¬
und ehrenwerther Männer giebt es eben nicht. Sie trifft recht oft
mehr das Richtige als ein freies Kaufgeschäft, was Verpächter und Pächter
immerhin bei einzelnen Kategorien, bei besonders qualifizirten Gegenständen,
auch beim Gesammt=Inventar in Pausch und Bogen versuchen können.
Wir sagen: wir unterschätzen das Risiko der Taxe nicht, wir müssen aber
auch hinzufügen, daß es in mancher Beziehung gegen ehedem erheblich gemindert ¬
ist. Die Taxatoren waren ehedem viel unzuverlässiger und man
mußte schon um deswillen den Wegfall der Taxe bei der einfachen Mitverpachtung ¬
als einen großen Vortheil ansehn. Die Hebung des landwirthschaftlichen ¬
Gewerbes, die weit bessere sociale Stellung der Landwirthe, zugleich ¬
mit der Verallgemeinerung gediegener Kenntnisse, haben die Sache sehr
zum Bessern gestaltet. Es ist jetzt nicht schwer, hinreichend unabhängige
und ehrenhafte Sachverständige zu finden, welche sich mit Kenntniß und Unparteilichkeit ¬
dem Taxgeschäfte unterziehen und eine Taxe zu Stande bringen,
die vielleicht nicht in allen einzelnen Positionen völlig zutreffend ist, im
Ganzen aber dem Inventarwerthe entspricht und keine Partei offenbar benachtheiligt. ¬
Derjenige, welcher öfter eine Taxe mitgemacht und das Ergebniß ¬
einer solchen gewissenhaft zu prüfen Gelegenheit hatte, wird uns darin
gewiß beipflichten. Mißlich war es freilich und bleibt es, ein Inventar
übergeben oder übernehmen zu müssen zur Zeit einer entschieden ungünstigen
Conjunctur. Bei sehr schlechten Preisen wird dann immer der Uebergebende,
bei sehr hohen Preisen der Uebernehmende benachtheiligt sein. Die Conjunctur, ¬
wie sie bei der Uebergabe ist oder sein wird, läßt sich recht häufig beim
Vertrags=Abschluß noch nicht übersehen; hinsichtlich der Rückgewähr gilt das
Man muß jedoch bei den Vertrags=Stipulationen diesen Punkt
immer.
einigermaßen berücksichtigen und eventuell durch Unterscheidungen bezüglich
der zu übergebenden Objecte, auf welche wir unten näher eingehen, dem
Rechnung tragen. Wir halten das für richtiger, als die Parteien und be*) ¬
Eine gewisse Vorsicht ist bei diesen Versuchen nöthig; besonders soll man sich
davor hüten, zu sehr ins Einzelne zu gehn, sonst erschwert man den Taxatoren das
Geschäft und macht sie abgeneigt, dasselbe zu übernehmen. Wir kommen bei der Uebergabe ¬
und Rückgewähr darauf zurück.