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2. Abschnitt. Entstehung. 1. Abtheil. Ehe.
nicht der Fall. Dann ist weiter zu unterscheiden: A) die Tochter ¬
ist unter des Vaters Gewalt, und zwar a) lebend; dann
fordert der Vater mit Zustimmung derselben die Brautgabe zurück ¬
n), welche dann nach der Rückforderung, als Eigenthum
der Tochter, bei einer neuen Ehe der Tochter wieder gegeben
werden muß, und nach des Vaters Tode der Tochter allein
verbleibt °). Es kann jedoch der Vater die Tochter bei der
Rückforderung wegen schlechter Sitten ausschließen; so wie
die Tochter, wenn der Vater moralisch verdorben, oder nicht
im Stande ist, sein Recht geltend zu machen, allein klagen
kann P). Ist aber b) die Tochter gestorben, so klagt der Vater ¬
allein 4). War dagegen B) die Tochter emancipirt, und
lebte sie a) bei Trennung der Ehe, so hat sie allein r), sonst
aber b) wenn ihr Tod die Ehe trennt, der Vater ein ausschließliches ¬
Klagrecht, und zwar nach den Gesetzen selbst dann,
wenn die Tochter Kinder hinterlassen hat s). Lebt der Vater
aber selbst nicht mehr, wenn die Tochter stirbt, so fällt die
Brautgabe in diesen beiden Fällen unter A. B. auf deren
Erben t)
§. 749.
Von wem?
Der Beklagte ist bei Rückforderung der Brautgabe ¬
Jeder, welcher sich dieselbe bestellen ließ, oder sich wegen
der Rückgabe verbindlich machte, und dessen Erbe, so wie Jeder, ¬
welcher die Brautgabe wirklich besitzt u).
n) L. un. §. 14. C. de rei ux. act.
s) L. 6. pr. de jure dot. (23. 3.).
(5. 13.) L. 2. §. 1. L. 3. h. t. (24.
Dieser Satz veranlaßte schon unter
3.) L. 3. §. 5. de minor. (4. 4.)
den Glossatoren einen berühmten
Streit, Savigny Gesch. d. R. R.
L. 71. de evict. (21. 2.) L. 14. pr.
4. B. S. 83. 84., welcher bis jetzt
ad L. Falcid. (35. 2.)
fortgedauert hat. Vergl. besonders
o) L. 2 §.1. L.3. L. 22. §. 1. 3.
G. v. dem Busche exerc. qua
6. h. t (24 3.) Nov. 97. c. 5.
dos profectit. vivo patre liberis ex
p) L.2. §. 2. L. 22. §. 1. 6. 9.
filia emancipata in matrimon. mor10. -
L. 34. L. 37. eod.
tua superstitibus iure communi vin9) ¬
L. 6. pr. de jur. dot. (23. 3.)
dicatur. Goett. 1749. Glück Pand.
L. 4. C. sol. matr. (5. 18.) L. un.
27. B. S. 195—219.
§. 14. C. de rei ux. act. (5. 13.).
t) arg. der in den Noten X. y. cit.
Voet L. 24. T. 3. 7.
Gesetze.
r) Doch transmittirt sie ihr Recht
u) L. 22. §. 12. L. 31. pr. L. 46.
auf die Erben L. un. §. 6. 13. C.
sol. matr. (24. 3.) L. 2. L. 9. C.
Francke im Archiv f. civ.
eod.
eod. (5. 18.).
Prax. B. 26. Nr. 14.