Objekt : Schroeder, Eduard August: ¬Das Recht im Irrenwesen kritisch, systematisch und kodifiziert

VORREDE.
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Den  Anstoss  zu  der  vorliegenden  Arbeit  gab  mir  folgende  Stelle
in  Schönbergs  Handbuch  der  politischen  Ökonomie  *),  an  welcher
der  Tübinger  Professor  L.  Jolly,  sprechend  von  der  französischen
Irrengesetzgebung  und  diese  die  formell  vollkommenste  nennend.
wörtlich  erzählt:  «Trotz  der  grossen  Vorsicht  dieser  Bestimmungen
verbreitete  sich  gegen  das  Ende  der  Napoleonischen  Regierung  die
Befürchtung,  dass  sie  die  persönliche  Freiheit  nicht  genügend  sicherten. ¬
  Obgleich  die  Regierung  bekannt  machte,  dass  von  1864  bis
1869  nur  52  gerichtliche  Beschwerden  wegen  ungerechtfertigter
Unterbringung  in  einer  Anstalt  erhoben  worden  seien,  die  sich  sämtlich ¬
  als  unbegründet  erwiesen  hätten,  konnte  sie  doch  nicht  umhin.
unterm  12.  Februar  1869  eine  Kommission  zur  Revision  des  Irrengesetzes -
  einzusetzen,  welche  sich  mit  dem  Sturze  des  Kaiserreiches
aufloste,  aber  bereits  durch  Verfügung  vom  24.  Oktober  1870  neu
gebildet  wurde.  Über  die  Ergebnisse  der  Arbeiten  dieser  Kommission
ist  nichts  bekannt  geworden.  Inzwischen  legten  Anfang  1870  die
Deputierten  Gamibetta  und  Magnin  dem  gesetzgebenden  Körper  einen
Gesetzentwurf  **)  vor,  der  zwar  gleichfalls  keinen  Erfolg  hatte,  aber
wegen  seiner  radikalen  Bestimmungen  bemerkenswert  ist.  Er  geht
von  dem  Grundsätze  aus,  dass  der  Schutz  der  persönlichen  Freiheit
wichtiger  ist,  als  die  Pflege  der  Gesundheit.  Demgemäss  sollen  die
Anstaltsvisitationen  so  gehäuft  werden,  dass  mindestens  alle  vierzehn
lage  eine  stattfindet.  Über  die  Aufnahme  in  eine  Anstalt  entscheiden ¬
  Geschworene,  vor  denen  der  der  Geisteskrankheit  Be*) ¬
  Band  II,  S.  560.  (Tübingen  1882.)
**)  Trotz  wiederholter  Bemühungen  konnte  ich  nicht  in  den  Besitz  des  Gesetzentwurfes ¬
  in  seinem  Wortlaute  gelangen.
            
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