Metadaten : Über das Bauerngüterwesen in den Graffschaften Mark, Recklinghausen, Dortmund und Hohen-Limburg, in dem vormaligen Stifte Essen, Herzogthume Cleve (an östlicher Rheinseite) und in den Herrschaften Broich und Wertherbruch (1)

Grafschaft  Recklinghausen.
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lichen  Hobsrichter  bei  Strafe  der  Nichtigkeit  zu  präsentiren ¬
  und  dem  Hobsprotokoll  einzuverleiben  sey;  und
daß  zudem  noch  die  Hobsleute  zusammen  für  diese  Erleichterung ¬
  jährlich  8  Rthlr.  zur  Hofkammer  entrichten  sollten. ¬
  Dieser  Vorschlag  wurde  von  den  Deputirten  zur
Mittheilung  angenommen;  allein  die  Hobsleute,  welche
aus  dem  aufgeregten  Mitleiden  die  Hoffnung  geschöpft
haben  mochten,  von  dem  Hofesübertrag,  und  von  jeglicher, ¬
  ihnen  so  ungerecht  scheinenden,  Erbtheilung  für
immer  befreit  zu  werden,  blieben  mit  ihrer  Erklärung
zurück,  und  so  kam  jener  Vorschlag  nicht  zur  Ausführung. ¬
  Die  Sache  befand  sich,  obgleich  sie  in  den  letzten ¬
  Tagen  der  herzoglich  Arenbergischen  Regierung  wieder
zur  Sprache  gebracht  wurde,  bis  zur  Erlassung  des
französisch=bergischen  Decrets  vom  13ten  September
1811,  noch  in  ihrem  alten  Zustande.
§.  94.
B.  Der  Hof  zu  Kirchhellen
gehörte  auch  zu  den  im  Vest  Recklinghausen  gelegenen
Reichshöfen,  und  wurde  wie  der  Hof  zu  Recklinghausen
zu  den  Kammer-  oder  Tafel-Gütern  des  Kurfürsten  von
Köln  gezählt.  Er  wurde  in  den  letzten  Jahren  schlechtweg
der  Niederhof,  so  wie  der  zu  Recklinghausen  der
Oberhof  genannt;  nicht  als  ob  er  dem  letzten  untergeben ¬
  gewesen,  sondern  in  Beziehung  auf  die  Eintheilung ¬
  der  Grafschaft  Recklinghausen  in  das  Ober-  und
Nieder=Vest,  und  weil  der  Hof  zu  Kirchhellen  in  dem
Nieder-  und  der  Hof  zu  Recklinghausen  in  dem  OberVeste ¬
  gelegen  war.  Zu  erstem  gehörten  37  Hobsgüter
oder  Unterhöfe,  und  er  wurde  mit  dem  Letztern  zugleich
durch  ein  und  das  nämliche  Hobsgericht,  welches  mit
            
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