Volltext : Fortgesetzter Anhang neuerer Verordnungen zu dem bürgerlichen Recht der k. k. oesterreichischen Armee und der Militär-Gränz-Provinzen (400)

-  XVI
Zahl,  unter
welcher  die
Verordnung ¬
  hier
aufgeführt
wird.
Seite
haltungszeugnisse  über  Verlassenschaften  der
Marine=Individuen
114
127
Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  23.  September ¬
  1834,  W.  1389,  in  Betreff  der  Berechnung
des  sechsmonathlichen  Convocationstermins  zur
Einberufung  der  Verlassenschafts=Interessenten ¬
  verstorbener  Marine=Individuen
115
Zu  §.  CCCLIX.,  Seite  521  und  522  des  II.  Theils
2.  Bandes.
128
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  31.  December
1832,  F.  1985,  über  die  Berechnung  und  Abnahme ¬
  von  Procentual=Gebühren  aus  Verlassenschaften, ¬
  die  ganz  oder  zum  Theil  in  öffentlichen ¬
  Fonds=Obligationen  bestehen  ...
116
Zu  §.  CCCLX.,  Seire  544  des  II.  Theils  2.  Bandes.
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  11.  Julius  1833,
129
F.  826,  die  Befreyung  der  Loose  und  PartialObligationen ¬
  der  beyden  Rothschild'schen  Anlehen ¬
  vom  Jahre  1820  und  1821  von  der  Erbsteuer ¬
  betreffend.
117
Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  1.  Februar
130
1837,  H.  74,  über  die  Anwendung  des  §.  24
des  Erbsteuerpatentes
118
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  7.  August  1835,
131
F.  934,  über  die  Auslegung  des  §.  27  des  Erb.. ¬
  *  *
steuerpatentes
*  .
119
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  2.  Junius  1836,
132
F.  639,  wegen  Behandlung  der  aufgelassenen
Taz=  und  Umgeldsrechte  rucksichtlich  der  Erbsteuer=Entrichtung ¬

*  *  .  4
119
Zu  §.  CCCLXII.,  Seite  612  des  II.  Theils
2.  Bandes.
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  8.  Jänner  1835,
133
I.  34,  durch  welche  Behörden  den  Erben  verstorbener ¬
  Supplenten  von  den  LombardischVenetianischen ¬
  Werbbezirks=Regimentern  die
Supplenten=Depositen  zuzustellen  sind
121
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  29.  November
134
1837,  F.  1586,  die  Beschwerden  über  Zählgelds. ¬
  .  *
Abnahme  betreffend.
122
            
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