Volltext : Fortgesetzter Anhang neuerer Verordnungen zu dem bürgerlichen Recht der k. k. oesterreichischen Armee und der Militär-Gränz-Provinzen (400)

—
Zahl,  unter
welcher  die
Verordnung ¬
  hier
aufgeführt
wird.
110
111
112
113
114
115
116
117

—  XIV  —
—
Seite
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  3.  Julius  1833,
F.  780,  in  Betreff  der  Enthebung  des  religiösen ¬
  Institutes  Sorelle  della  sacra  Famiglia
88
in  Verona  von  dem  Amortisations=Gesetze
Zu  §.CCLIII.,  Seite  283,  288  und  289  des  II.Theils
2.  Bandes.
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  17.  Februar
1836,  F.  139,  die  Testirungs=  und  Dispositionsbefugniß ¬
  der  Glieder  aufgehobener  Klöster  über
89
ihr  Vermögen  betreffend..
§.  CCLIX.,  Seite  301—303  des  II.  Theils
Zu
2.  Bandes.
Hofkriegsräthliches  Circulare  vom  29.  December
1836,  F.  1476,  wiefern  gerichtliche  Testamente
durch  Landgerichts=Actuare  aufgenommen  wer* ¬

den  können.
90
Zu  §.  CCLXXXIV.,  Seite  363  des  II.  Theils
2.  Bandes.
Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  15.  September ¬
  1836,  F.  1082,  die  sichere  Ausführung
frommer  letztwilliger  Anordnungen  betreffend
91
Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  22.  Junius
1837,  F.  757,  die  Berichtigung  der  Erbsteuer
von  nicht  befreyten  Stiftungen  betreffend
92
Hofkriegsrathliche  Verordnung  vom  4.  März  1837,
N.  536,  mit  der  Instruction  für  die  Feldgeistlichkeit ¬
  und  Militärbehörden,  rücksichtlich  des
Benehmens  in  geistlichen  Stiftungs=Angelegenheiten ¬
  ..
93
Zu  §.  CCCVI.,  Seite  397  des  II.  Theils  2.  Bandes.
Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  11.  October
1836,  B.  4379,  die  Abfuhr  des  Beytrages  zum
Normalschulfond  von  Verlassenschaften  in  den
Militärgränzen  betreffend
105
Zu  §.  CCCXXX.,  Seite  433—438  des  II.  Theils
2.  Bandes.
I.  Hofkriegsräthliche  Verordnung  vom  24.  Julius
1833,  F.  892,  rücksichtlich  der  Behandlung  alter,
über  30  Jahre  erliegenden  Depositen.
105
            
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