I. Kapitel.
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der vielleicht bei der Bewertung der Pfandobjekte nebenbei berücksichtigt ¬
werden könnte, der aber niemals eine freie Taxe ersetzen dürfe.
Neben der freien Taxe befürwortete der Antrag weiter die Aufhebung
der schon früher der Pommerschen Hypothekenaktienbank und später
Hypothekenbank- Aktiengesellschaft erlassenen Beder -
Deutschen
schränkung der Ausgabe kündbarer Darlehen und endlich die Beseitigung -
des Amortisationsminimums von ½ %. Die zur Beratung gewählte -
Kommission stellte die hervorgehobenen Mängel nicht in
Abrede, glaubte aber einen Ausweg nicht schaffen zu können und
lehnte das Gesuch ab, das infolgedessen im Plenum gar nicht zur
Beratung kam.
Ein ähnliches Schicksal erlebte der am 10. Mai 1883 *) dem
Herrenhause durch Dr. WAENIGER vorgelegte Antrag des Zentralverbandes -
der Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands. Das
Gesuch erstrebte dieselben Änderungen wie der DETERsche Antrag
In der Begründung wurde besonders auf die Konkurrenz der außerpreußischen -
Hypothekenbanken hingewiesen, die, ohne unter den
Normativbestimmungen zu stehen, einen großen Teil ihrer Tätigkeit
nach Preußen verlegt hätten. Die Vertreter der königlichen Regierung
gaben in der Justizkommission, an die dieser Antrag ebenfalls verwiesen -
wurde, die vorhandenen Übelstände zu. Doch fanden sie
den Grund für die Mißstände nicht vorzugsweise in den bestehenden
Normativbestimmungen, sondern vielmehr darin, daß die außerpreußischen -
Banken nicht an diese gebunden waren und sie daher
ein nicht gerechtfertigtes Übergewicht über die preußischen Institute
erhalten hätten. Auf die Normativbestimmungen glaubte die Regierung -
aber nicht verzichten zu dürfen. Sie dachte vielmehr daran,
durch Vereinbarung mit den übrigen Bundesstaaten oder durch reichsgesetzliche -
Regelung die außerpreußischen Banken unter ähnliche
Bestimmungen stellen zu können.
Die Bestrebungen der Hypothekenbanken selbst richteten sich
im wesentlichen auf dieselben drei Punkte wie die oben genannten
Anträge der Grundbesitzer. Äußer der Deutschen HypothekenbankAktiengesellschaft -
(der die unbeschränkte Ausgabe kündbarer Darjehen -
gestattet wurde) hat kein Institut ein Entgegenkommen von
seiten der Regierung gefunden.
1) Stenographische Berichte der Verhandlungen des Herrenhauses. Sitzung
vom 10. Mai 1883. S. 206/7.