16.
Miscellen
16.1.
Der Name war den Griechischen Juristen unbekannt.
274
XII. Miscellen.
1. Der Name liwuiamuvög war den Griechischen Juristen
unbekannt.
Mein verehrter Lehrer, der Herr Geheime Justizrath Hugo, hat sieh unter
Anderem auch das bleibende Verdienst um unsere Wissenschaft erworben, dass
er sie von einer Mehrzahl überflüssiger und falscher Kunslwörter reinigte, und da-
gegen die (tuellenmässigen wiederum ins Leben rief. Manche haben seine eifrigen
desfalsigen Bestrebungen als Mikrologie bezeichnet: gewiss mit Unrecht. Abge-
sehen nemlich davon, dass es wohl zweckmässiger ist, sich des althergebrachten
guten Ausdrucks anstatt eines neueren barbarischen zu bedienen, so hängt ja auch
hei einer nicht unbedeutenden Anzahl die richtige Bestimmung des juristischen Be-
griffes mit dem Ausdruck auf das Engste zusammen, und es Hesse sich gewiss ein
artiges Verzeichn Iss von falschen Kunstwörtern liefern, welche den Anlass zur
Aufstellung von falschen Uechtssätzen enthalten. Diese letztere Bedeutung hat
nun freilich das Kunstwort von welchem hier die Rede sein soll, nicht: doch durfte
dessenungeachtet die folgende Entwickelung nicht überflüssig erscheinen, da sie
eineslheils dazu beiträgt die Vorlesungen über Encyclopädie, Reohtsgescliichte,
heutiges Römisches Recht und Exegese von einer Unrichtigkeit zu befreien, andern-
1heils einen merkwürdigen Beleg liefert wie oft die kurze Xotiz eines grossen
Mannes eben um ihrer Kürze willen zu MisVerständnissen Anlass giebt, und
endlich jedenfalls geeignet ist, den etwaigen Herausgebern eines Lexicon mediae
et infimae Graecilalis die Aufnahme eines nicht vorkommenden Ausdrucks zu
ersparen. Mochte dieselbe bei dem Herausgeber des leider beschlossenen civili-
stischen Magazins dieselbe Anerkennung Anden, deren sich die übrigen Beiträge
zur Geschichte dieses Wortes, welche von ehemaligen Zuhörern herrührten, zu
erfreuen hatten!
Die bisher bekannten Stellen aus Griechischen Quellen, in welchen sich der
Ausdruck ^Avxinamavöq finden soll, sind folgende*'):
1) Basilicorum Hb. 42. ed. Fabrot. T. 5. p. 642. A. schal, u: did to yevrs.o>g r.cd
(x?T()oödio(}i(iTO)g elorjptvov tJj llavXio iv roj y zw avzuzamavov povoßrßXojv ritXo)
tt foyeoroi ts.
2) ibid. B. sc/tol. x: ojg (f ijocIJaxcavbg iv rw y ro)v dvTi/raTticivov fiovoßlßXo)V
tItXü) « diyioroi s .
3) Basil. Hb. 60. T. 7. ed. Fahr. p. 272. C. schol. i: o>q 6 UavXog iv rw y .
dyxcnamavov povoßißX. xix. a. $iy. vfi.
43 Manus. Paris. Graec. 1355 f55S: 25223 Pol. 3** in der Mitte beginnt
eine Beschreibung der Digesteu mit den Worten ‘/Qrj yvyvday.HV^ oxi xo rtXdxog etc
und in dieser finden sich die Worte peru x6 ßvßXiov xovro eioi xd dvxl 7tantvd. V.
Es wird diese Stelle vollständig angeführt bei Du Fresne lexic. med. et inf. Graec.
s. v. TtXdxoq: allein die Worte, auf welche hier alles ankommt, sind daselbst
geschrieben 'Avxmdmva V. Der Verfasser dagegen hat sie in Paris von neuem
verglichen, und kann versichern, dass die obige Schreibart und Acceutuation die
der Handschrift ist.
53 Manuscr. Paris. Graec. 1347. Cein Codex, in welchem die Synopsis und
einiges Andere steht3 enthält fol. 440 a Z. 6. v. u. in einer Aufzählung der Bücher
der Digesten die Worte... xtöv fh rebus ß' p. mni 'Ttamavov ß'. V,- Auch hier
kann für die Authentizität der Schreibart des Wortes im Codex aus eigener An-
schauung eingestanden werden. Dagegen ist dies nicht der Fall
') Noch mehr Stellen «. im Civil. Mag. Bd. 6. 8. XX.
Die Red.
16.
Miscellen
16.1.
Der Name war den Griechischen Juristen unbekannt.
274
XII. Miscellen.
1. Der Name liwuiamuvög war den Griechischen Juristen
unbekannt.
Mein verehrter Lehrer, der Herr Geheime Justizrath Hugo, hat sieh unter
Anderem auch das bleibende Verdienst um unsere Wissenschaft erworben, dass
er sie von einer Mehrzahl überflüssiger und falscher Kunslwörter reinigte, und da-
gegen die (tuellenmässigen wiederum ins Leben rief. Manche haben seine eifrigen
desfalsigen Bestrebungen als Mikrologie bezeichnet: gewiss mit Unrecht. Abge-
sehen nemlich davon, dass es wohl zweckmässiger ist, sich des althergebrachten
guten Ausdrucks anstatt eines neueren barbarischen zu bedienen, so hängt ja auch
hei einer nicht unbedeutenden Anzahl die richtige Bestimmung des juristischen Be-
griffes mit dem Ausdruck auf das Engste zusammen, und es Hesse sich gewiss ein
artiges Verzeichn Iss von falschen Kunstwörtern liefern, welche den Anlass zur
Aufstellung von falschen Uechtssätzen enthalten. Diese letztere Bedeutung hat
nun freilich das Kunstwort von welchem hier die Rede sein soll, nicht: doch durfte
dessenungeachtet die folgende Entwickelung nicht überflüssig erscheinen, da sie
eineslheils dazu beiträgt die Vorlesungen über Encyclopädie, Reohtsgescliichte,
heutiges Römisches Recht und Exegese von einer Unrichtigkeit zu befreien, andern-
1heils einen merkwürdigen Beleg liefert wie oft die kurze Xotiz eines grossen
Mannes eben um ihrer Kürze willen zu MisVerständnissen Anlass giebt, und
endlich jedenfalls geeignet ist, den etwaigen Herausgebern eines Lexicon mediae
et infimae Graecilalis die Aufnahme eines nicht vorkommenden Ausdrucks zu
ersparen. Mochte dieselbe bei dem Herausgeber des leider beschlossenen civili-
stischen Magazins dieselbe Anerkennung Anden, deren sich die übrigen Beiträge
zur Geschichte dieses Wortes, welche von ehemaligen Zuhörern herrührten, zu
erfreuen hatten!
Die bisher bekannten Stellen aus Griechischen Quellen, in welchen sich der
Ausdruck ^Avxinamavöq finden soll, sind folgende*'):
1) Basilicorum Hb. 42. ed. Fabrot. T. 5. p. 642. A. schal, u: did to yevrs.o>g r.cd
(x?T()oödio(}i(iTO)g elorjptvov tJj llavXio iv roj y zw avzuzamavov povoßrßXojv ritXo)
tt foyeoroi ts.
2) ibid. B. sc/tol. x: ojg (f ijocIJaxcavbg iv rw y ro)v dvTi/raTticivov fiovoßlßXo)V
tItXü) « diyioroi s .
3) Basil. Hb. 60. T. 7. ed. Fahr. p. 272. C. schol. i: o>q 6 UavXog iv rw y .
dyxcnamavov povoßißX. xix. a. $iy. vfi.
43 Manus. Paris. Graec. 1355 f55S: 25223 Pol. 3** in der Mitte beginnt
eine Beschreibung der Digesteu mit den Worten ‘/Qrj yvyvday.HV^ oxi xo rtXdxog etc
und in dieser finden sich die Worte peru x6 ßvßXiov xovro eioi xd dvxl 7tantvd. V.
Es wird diese Stelle vollständig angeführt bei Du Fresne lexic. med. et inf. Graec.
s. v. TtXdxoq: allein die Worte, auf welche hier alles ankommt, sind daselbst
geschrieben 'Avxmdmva V. Der Verfasser dagegen hat sie in Paris von neuem
verglichen, und kann versichern, dass die obige Schreibart und Acceutuation die
der Handschrift ist.
53 Manuscr. Paris. Graec. 1347. Cein Codex, in welchem die Synopsis und
einiges Andere steht3 enthält fol. 440 a Z. 6. v. u. in einer Aufzählung der Bücher
der Digesten die Worte... xtöv fh rebus ß' p. mni 'Ttamavov ß'. V,- Auch hier
kann für die Authentizität der Schreibart des Wortes im Codex aus eigener An-
schauung eingestanden werden. Dagegen ist dies nicht der Fall
') Noch mehr Stellen «. im Civil. Mag. Bd. 6. 8. XX.
Die Red.