Metadaten : Schulze-Delitzsch, Hermann: Vorschuß- und Creditvereine als Volksbanken

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ein  stumpfes  Messer  einem  scharfen  vorzieht,  damit  er  sich  nicht
in  die  Finger  schneidet.  Gerade  diejenigen  Eigenschaften,
welche  die  Solidarhaft  für  unpünktliche  Schuldner  gefährlich  erscheinen ¬
  lassen,  machen  sie  dem  Gläubiger  so  annehmlich  und
darum  für  die  Aufgabe,  fremdes  Capital  herbeizuziehen,  so  geschickt. ¬
  Gefährlichkeit  und  Wirksamkeit  fallen  also  hier  zusammen, ¬
  wir  wir  dies  im  Creditverkehr  regelmäßig  bemerken,  z.  B.
beim  Wechsel,  und  es  wird  eben  in  den  meisten  Fällen  ohne
dies  kein  Geld  zu  haben  sein.  Sind  doch  die  eben  entwickelten
Motive  in  Bezug  auf  die  Solidarhaft,  als  Creditbasis  der  Genossenschaften, ¬
  dem  innern  Wesen  des  ganzen  Verhältnisses  entnommen, ¬
  entsprechen  den  wirthschaftlichen  und  rechtlichen
Existenz=Bedingungen  der  Vereine,  die  sich  nicht  nach  willkürlichem ¬
  Belieben  ummodeln  lassen.  Wer  daher  hier  die  auf
bestimmte  Capitaleinlagen  der  Mitglieder  beschränkte ¬
  Haftbarkeit  an  die  Stelle  der  persönlichen
Gesammthaft  derselben  setzen  will,  verkennt  jene  Bedingungen ¬
  völlig  und  verwechselt  zwei  Arten  der  Association,  die  sich
in  dieser  Rücksicht  als  Gegensätze  darstellen:  die  persönliche
oder  Arbeits=Genossenschaft  und  die  Capitalgenossenschaft, ¬
  wie  sie  in  der  Form  der  Actiengesellschaft ¬
  besteht.  Nur  dem  Wesen  der  letztern  entspricht  die  beschränkte ¬
  Haftbarkeit,  ja  die  Capitalgenossenschaft  hat  überhaupt
erst  die  beschränkte  Haftbarkeit  in  unser  Gesellschaftsrecht  eingeführt ¬
  und  würde  ohne  sie  sich  niemals  zu  der  außerordentlichen
Bedeutung  aufgeschwungen  haben,  welche  sie  im  modernen  Verkehr ¬
  behauptet.  Eine  Anzahl  Capitalisten  schießt  zu  einem  industriellen ¬
  Unternehmen  gewisse  Capitalbeträge  sogleich  baar
zusammen,  oder  zeichnet  dieselben,  was  dasselbe  ist,  weil  die  gezeichneten ¬
  Summen  bereits  im  Besitze  der  Zeichner  sich  befinden
und  jederzeit  verfügbar  sind.  Sie  speculiren  auf  den  Gewinn
des  Geschäfts,  lassen  sich  dagegen  aber  auch  das  Risico  gefallen,
letzteres  jedoch  nur  bis  zum  Belaufe  der  eingeworfenen
oder  gezeichneten  Summe.  Sollten  sie  in  unbeschränkter ¬
  Haft  ihr  ganzes  Vermögen  dabei  wagen,  sie  würden  in  den
            
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