Full text : Beaulieu-Marconnay, Eugen von: ¬Das bäuerliche Grunderbrecht vom Standpunkte des Gesetzgebers mit besonderer Rücksicht auf das Herzogthum Oldenburg

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VI.  Erfolge  der  Consolidationen.
Es  sind  spannfähige  Nahrungen  eingegangen  durch
Vereinigung  mit  Rit-  mit  andern  spanntergütern ¬
  oder  anderen
fähigen  bäuernicht -
  bäuerlichen
lichen
Besitzungen:
Nahrungen:
Zusammen:
A.  Im  Ganzen:
Zahl.  Flächeninhalt.
Zahl.  Flächeninhalt.
Zahl.  Flächeninhalt.
9599  895,779.
10,506  907,093.
20,105  1,802,872.
2,u8%  2,63%
5,23%
5,70%
2,72“0  2,60%
B.  Westphalen.
Zahl.  Flächeninhalt.
Zahl.  Flächeninhalt.
Zahl.  Flächeninhalt.
284
515
47,503.
21,410.
26,093.
231
1,43%
1,30
Das  im  Abschnitt  III.  vorausgenommene
Ergebniß  der  Abschnitte ¬
  IV.  und  VI.  ist  kurz:
1816  waren  vorhanden  spannfähige  Höfe
351,607.
(nach  Abschnitt  I.)
Hiezu  aus  Gemeinheitstheilungen,  Ablösungen ¬
  und  dergl.  nun  spannfähig  geworden  (Ab3,003. ¬

*  .
schnitt  II.).
Summa  354,610.
Ende  1859  sind  gezählt  worden  .  .
.  344,737.
mithin  fehlen  9,873  Höfe.
Diese  Differenz  gründet  sich  darauf,  daß  durch  Consolidationen ¬
  20,105  Höfe  eingegangen  sind,  während  durch  Dismembrationen ¬
  10,232  Höfe  mehr  entstanden  als  zerschlagen  worden  sind:
In  Procenten  betragt  die  Verminderung  2,91.
Dagegen  hat  sich  die  Fläche  der  spannfähigen  Güter  vermindert ¬
  um  1,761,641  M.  =  5,11%.  Davon  kommen  auf  die  Dismembrationen ¬
  2,51%,  auf  die  Consolidationen  2,60%.
VII.  Erfolge  des  freien  Verkehrs  zwischen  den  spannfähigen
Bauerngütern  einerseits  und  den  nicht  spannfähigen  Stellen,  sowie
den  nicht  bäuerlichen  Besitzungen  andererseits.
Die  Resultate  dieser  tabellarischen  Uebersicht  sind  kurz:
Spannfähige  Güter  haben  an  nicht  spannfähige  Stellen  abge¬
            
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