fullscreen : Fundamental-Lehren des preußischen Privatrechts, einschließlich der Abfassungsgeschichte des Allgemeinen Landrechts und der Lehre von dem Besitz und der Verjährung (1)

1.  Buch.  1.  Cap.  I.  Von  d.  positiven  Rechtsquellen.  §.33.  101
2)  daß  das  Allgem.  Landrecht  das  ältere  Institut  kennt.
Aus  diesem  Grunde  würde  das  Landrecht  nicht  zur  Aushülfe
dienen  können,  wenn  z.  B.  darüber  gestritten  würde,  ob  eine
zur  Zeit  des  gemeinen  Rechts  errichtete  dispositio  mortis  caussa,
zu  Gunsten  einer  milden  Stiftung,  die  Zuziehung  zweier  Zeugen ¬
  als  wesentliche  Feierlichkeit  oder  nur  des  Beweises  wegen
erfordere,  weil  nämlich  das  Allgem.  Landrecht  keine  derartige
privilegirte  Testamente  kennt.  2
1)  Gesammelt  sind  diese  Anmerkungen  in  Siwert's  Materialien,
Heft  1.  S.  25  —140.
2)  Patent  vom  5.  Febr.  1794.  §.  IX.;  vom  9.  Sept.  1814.  §.  4.;
vom  9.  Novb.  1816,  und  vom  15.  Novb.  1816.  §.  5.;  vom  21.  Mai
1825.  §.  15.;  Mathis  allg.  jur.  Monatsschrift  Bd.  4.  S.  376.
D.  Anwendung  der  Gesetze.
§.  33.
1.  In  Ansehung  der  darunter  stehenden  Personen.
Die  Frage:  wer  ist  den  Gesetzen  unterworfen?  hängt  von
der  Beantwortung  der  Frage  ab:  wer  ist  als  Preuß.  Unterthan  zu
betrachten?  oder:  auf  welche  Art  wird  das  Unterthanenrecht
(Jndigenat,  Staatsbürgerrecht)  erworben?*)  Das  Allgem.  Landrecht =
  stellt  hierüber  kein  absichtlich  ausgebildetes  System  auf.
Nach  gemeinem  Deutschen  Rechte  giebt  es  seit  Aufhebung  des
Reichsverbandes  nur  noch  ein  Territorialindigenat.  Dieses  wird
erworben
1.  durch  Geburt.  Dergleichen  Personen  nennt  man
Eingeborene  oder  Landeskinder,  und  in  Ansehung  ihrer  sieht
man  bloß  auf  denjenigen  Ort,  wo  der  Vater  zur  Zeit  der  Geburt =
  domicilirte,  nicht  auf  denjenigen,  wo  der  Geborene  das
Licht  der  Welt  erblickte.  Daß  auch  bei  uns  durch  Abstammung
von  Eltern,  welche  zur  Zeit  der  Geburt  Preuß.  Unterthanen
            
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