Metadaten : Parisius, Ludolf: ¬Die Genossenschaftsgesetze im Deutschen Reiche

Einleitung.
50
doch  eine  Kapitaleinlage  daran  zu  wagen  bereit  sind,  ohne  in  die
Solidarhaft  zu  treten.  Sodann  für  diejenigen  Arbeiter,  die  zwar
der  Genossenschaft  sofort  beitreten,  in  der  Absicht,  in  deren  Etablissement ¬
  später  zu  arbeiten,  jedoch  vorläufig  nicht  beschäftigt  werden
können,  sondern  bei  andern  Unternehmern  einstweilen  als  Lohn-Arbeiter ¬
  ausharren  müssen.  Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  werden
solche  Arbeiter,  wenn  durch  das  Genossenschaftsregister  ihre  Theilnahme
an  einem  Konkurrenzgeschäft  bekannt  wird,  in  der  Regel  sofort  entlassen. ¬
  Schulze  räth  daher,  sie  zunächst  nur  als  stille  Gesellschafter
auf  Grund  eines  besonderen  Abkommens  zuzulassen.
Mit  dieser  für  das  Gedeihen  der  Produktivgenossenschaften  überaus ¬
  wichtigen  Frage  der  Zulassung  zur  Mitgliedschaft  hängt  untrennbar ¬
  die  Frage  der  Gewinnvertheilung  zusammen.  Unter  den  deutschen
Genossenschaftsmännern  wird  man  mit  Schulze  auch  darin  einig  sein,
als  Regel  die  Vertheilung  so  zu  bewirken,  daß  nach  angemessener
Berücksichtigung  des  Reservefonds  zunächst  die  Geschäftsantheile  mit
5  Prozent  Zins  zu  bedenken  und  sodann  der  Ueberschuß  zur  Hälfte
als  Superdividende  ebenfalls  den  Geschäftsantheilen  und  zur  andern
Hälfte  als  Bonus  allen  Arbeitern  und  Beamten  nach  Höhe  der  ihnen
in  dem  betreffenden  Jahre  gezahlten  Löhne  und  Gehalte  zu  gewähren.
Die  in  Schulze's  Jahresbericht  namhaft  aufgeführten  189  industriellen ¬
  Produktivgenossenschaften  theilen  sich  nach  den  Gewerbszweigen ¬
  folgendermaßen  ein:  35  Genossenschaften  der  Tischler,  Instrumentenmacher ¬
  und  verwandter  Berufsklassen  (davon  18  in  Berlin)
30  der  Spinner  und  Weber,  28  der  Schneider,  12  der  Buch-  und
Steindrucker,  9  der  Schuhmacher,  8  der  Cigarrenarbeiter,  8  für  Mehlfabrikation ¬
  und  Brodbäckerei,  7  Industrie-,  Handels-  und  Bergbaugenossenschaften, ¬
  6  Genossenschaften  der  Metallarbeiter,  je  5  der  Buchbinder ¬
  und  Lederarbeiter,  der  Maschinenbauer  und  der  Bauhandwerker
und  Steinmetzen,  4  der  Schornsteinfeger,  je  3  der  Vergolder,  der
Töpfer  und  für  Sprit-  und  Branntweinfabrikation,  je  2  der  Uhrmacher, ¬
  der  Bürsten-  und  Kammmacher,  der  Maler  und  Lackierer
der
Brauer,  der  Glaser,  für  Nähmaschinen  und  für  Zuckerfabrikation
und  endlich  je  eine  der  Gold-  und  Silberarbeiter,  der  Tapezierer,
der
Granit=  und  Marmorarbeiter,  der  Mechaniker,  der  Bildhauer
der
Holzarbeiter,  für  Waffenfabrikation,  für  Stärkefabrikation  und
für
persönliche  Dienstleistungen.
Bei  der  Statistik  Schulze's  betheiligen  sich  erst  wenige  Produktivgenossenschaften; ¬
  die  meisten  befürchten  von  der  Veröffentlichung  geschäftliche ¬
  Nachtheile.  Die  Zahl  der  Rechnungsabschlüsse,  welche  die
Tabelle  für  Produktivgenossenschaften  enthielt,  war  1864  2,  1865  1,
*)  Vgl.  über  andere  bei  französischen,  englischen  und  deutschen  Produktivgenossenschaften ¬
  üblichen  Vertheilungsweisen  Dr.  Aug.  Fläxl:  Die  Produktivgenossenschaft ¬
  und  ihre  Stellung  zur  sozialen  Frage.  München  1872.  Seite
120  bis  127.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer