Volltext : Bolze, Albert: ¬Der Begriff der juristischen Person

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  wiederkehrt  —  Begriff  und  Wesen  der  sogenannten  juristischen ¬
  Personen.  —  Auch  er  bedarf  der  Leiblichkeit  nicht.  „Zur
Persönlichkeit  gehört  nur  rechtliche  Willensfähigkeit,  nicht  Leiblichkeit" ¬
  (S.  68,  69)  *),  auch  er  gewinnt  geeinte  Willen  dadurch, ¬
  daß  die  Wollenden  dasselbe  wollen  und  sich  dessen
bewußt  werden,  und  zwar  werden  die  Willen  nur  in  einzelnen ¬
  ihrer  gemeinsamen  Richtungen  und  Zwecke  oder  in  einer
Gesammtheit  derselben  geeint.  (S.  93).Vgl. -
  unten  §  6  a.  E.
Wie  hier  die  Einheit  durch  die  thatsächliche  und  aktuelle ¬
  Willensübereinstimmung  aller  Einzelnen  gefunden  wird,
so  bleibt  nach  Rousseau,  contrat  social  livre  I  chap.  6,  der
Einzelne  auch  in  der  Vereinigung  so  frei  als  er  gewesen  ist.
Auf  der  einen  Seite:
Chacun  de  nous  met  en  commun  sa  personne  et  toute
sa  puissance  sous  la  suprême  direction  de  la  volonté
generale;  et  nous  recevons  encore  chaque  membre
comme  partie  indivisible  du  tout.
Auf  der  andern  Seite:
...  chacun  s’unissant  à  tous  n’obéisse  pourtant  qu’à
lui-même  et  reste  aussi  libre  qu'auparavant.
Solche  zwiefachen  Wunder  werden  auf  unsere  Erde  erst
herniedersteigen,  wenn  es  gelingt,  die  thatsächliche  fortgesetzte ¬
  Willensübereinstimmung  der  in  Einheit  gebundenen  Willen
herbeizuführen,  was  bekanntlich  durch  Verträge  bisher  noch
nicht  erzielt  ist.  Auch  der  Einigungs=  oder  Unterwerfungsvertrag ¬
  der  Naturrechtslehrer  hat  diese  Wirkung  noch  nicht
erzeugt.
Freilich  gesteht  Kant  —  Metaphysische  Anfangsgründe  der
Rechtslehre  S.  168  —  ehrlich  ein,  daß  der  ursprüngliche  Kontrakt, ¬
  wodurch  sich  das  Volk  zu  einem  Staat  konstituirte,  weniger ¬
  Akt  als  die  Idee  eines  solchen  sei,  womit  denn  die  Rechtmäßigkeit ¬
  begründet  werden  soll.  Ob  ursprünglich  ein  wirk) ¬
  Hübscher  verdeutlicht  Aristoteles  in  der  S.  116  mitgetheilten
Stelle,  daß  es  sich  nur  um  ein  Bild  handeln  kann,  dadurch,  daß  er
diese  Einheit  auch  auf  die  Leiblichkeit  ausdehnt.
            
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