Volltext : Baron, Julius: ¬Die Condictionen

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den  Anspruch  verfolgende  Klage  einführe,  die  Bezeichnung ¬
  cond.  ex  moribus  wegfallen  müsse;  als  Beispiel ¬
  führt  er  die  act.  ad  palinodiam  an,  welche  genau
genommen  eine  condictio  ex  moribus  sei,  und  er  beruft ¬
  sich  darauf,  dass  genau  genommen  die  cond.  fur19) ¬

Das  sind  die  Contiva ¬
  eine  cond.  ex  lege  sei
sequenzen  der  Justinianischen  condictio  ex  lege!  Sie
ist  ein  leeres  Wort,  das  immer  zur  Hand  und  vortrefflich ¬
  geeignet  ist,  eine  juristische  Debatte  nicht  aufkommen ¬
  zu  lassen,  indem  sie  zugleich  den  Schein
hervorruft,  dass  die  Debatte  überflüssig,  dass  die  Erklärung ¬
  des  Rechtsverhältnisses  gegeben  sei;  den
denkenden  Juristen  wird  sie  nicht  befriedigen.  Die
cond.  ex  lege  scheint  mir  in  der  Rechtsentwickelung
eine  ähnliche  Rolle  wie  die  Fiction  zu  spielen.  Hinter
der  Fiction  steckt  ein  neuer  Rechtsgedanke,  welcher
das  Kleid  eines  geltenden  Rechtssatzes  sich  erborgt,
welcher  aber  nur  solange  von  der  Rechtswissenschaft  in
dem  fremden  Kleide  gelassen  werden  darf,  bis  sie  des
neuen  Rechtssatzes  völlig  Herr  geworden  ist.  So  mag
es  auch  eine  Weile  hingehen,  die  durch  neue  Gesetze
eingeführten  Obligationen  mit  cond.  ex  lege  geltend
zu  machen;  aber  diese  Zeit  ist  nur  dazu  gegeben,  un
tiefer  in  das  Wesen  der  neuen  Obligation  einzudringen, ¬
  und  den  darin  ausgesprochenen  Rechtssatz  unter
gehöriger  Begründung  im  Rechtssystem  einzuordnen;
hält  man  die  cond.  ex  lege  für  etwas  mehr,  für  einen
in  sich  geklärten  Begriff,  so  gelangt  man  zu  solchen
19)  Auch  der  aus  einem  Pactum  entspringenden  cend.  ex  moribus ¬
  scheint  es  später  ebenso  ergangen  zu  sein;  bei  Bastineller,
diss.  de  act.  ex  quocunque  pacto  moribus  data.  Vitemb.  1718
heisst  sie  unausgesetzt  actio  ex  pacto;  Andere  freilich  (Stryk)
halten  noch  an  der  cond.  ex  moribus  fest;  auch  Glück  thut  dies
noch,  er  fügt  jedoch  hinzu:  -sie  wird  auch  act.  ex  pacto  genannt». ¬

            
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