Inhaltsverzeichnis : Wirth, Franz: ¬Die Reform der Patent-Gesetzgebung in der Neuzeit

Schweiz.
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Die  spezielle  schweizerische  Verhältnisse  betreffenden  Fragen
wollen  wir  hier  nicht  erörtern:  es  wird  das  besser  von  berufener
Seite  aus  geschehen,  die  letzte  Frage  aber  ist  mit  allem  Nachdruck -
  zu  bejahen.  Es  liegen  für  die  Schweiz  „moralische  und
materielle  Gründe“  genug  vor,  ein  Gesetz  zum  Schutze  industrieller
Erfindungen  anzustreben.  Wenn  selbst  in  den  Kreisen  der  am
meisten  an  der  Gesetzlosigkeit  betheiligten  Industrie  das  Gefühl
der  verletzten  Moral  so  stark  zum  Durchbruch  kommt,  wie  auf
der  oben  erwähnten  Versammlung,  dann  ist  es  wohl  Zeit,  einem
solchen  Zustande  ein  Ende  zu  machen.  Die  betr.  Industriellen
werden  sich  inzwischen  auch  wohl  überzeugt  haben,  dass  ihr
Interesse  nur  scheinbar  auf  der  Seite  des  Raubbaues  liegt  und
sie  bei  geordneten,  gesetzlichen  Verhältnissen  sich  ungleich  besser
stehen.  Unsere  deutschen  Industriellen  scheinen  wenigstens  auf
diesem  Standpunkte  angelangt  zu  sein.
Der  am  24.  und  25.  September  1883  in  Zürich  abgehaltene
schweizerische  Patent-Kongress  (Ausländer  waren  ausgeschlossen) -
  bot  der  Chemischen  Industrie  nochmals  Gelegenheit,
ihren  Standpunkt  ausführlich  darzulegen.  Die  Baseler  erklärten
sich  entschieden  gegen  jedes  Gesetz  zum  Schutze  chemischer  Erfindungen, -
  sie  wollen  den  Raub  wie  seither  fortsetzen;  drangen
aber  damit  nicht  durch,  selbst  ein  Vermittlungs-Antrag  des  Ingenieurund -
  Architekten-Vereines,  den  zu  fassenden  Beschlüssen  beizufügen,
dass  das  Gesetz  den  Interessen  der  Industrie  in  volkswirthschaftlicher -
  Richtung  Rechnung  tragen  solle,  wurde  mit  grosser  Mehrheit
abgelehnt.  Eigentlich  ist  das  selbstverständlich,  denn  der  Schutz
des  gewerblichen  geistigen  Eigenthumes  ist  noch  mehr  im  Interesse
der  Industrie  als  der  Erfinder.
Schon  die  Anmeldungen  zum  Kongresse  zeigten,  welche  Bedeutung -
  man  demselben  in  der  Schweiz  beilege.  Mehr  als  400
Theilnehmer  aus  allen  Zweigen  der  Industrié,  RegierungsBeamte, -
  Vereine,  Lehr-Anstalten  und  Korporationen  hatten  sich
gemeldet,  u.  A.  2  Bundesräthe,  9  Regierungs-Räthe,  30  Gewerbeund -
  Industrie  -Vereine,  4  technische  Schulen,  worunter  das  eidgenössische -
  Polytechnikum,  der  schweizerische  Handels-Verein,  der
            
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