Inhaltsverzeichnis : Enunciata et Consilia Juris Unterschiedener Rechts-Gelehrten, Berühmter Facultaeten und Schöppenstühle, Uber besondere und im allgemeinen Leben vorfallende merckwürdige und dubiöse Casus ([Bd. 3 = ] St. 17/24 (1726/30))

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Von  den  Heyraths=Cassen
Propottionirliches  Quantum  zukommen  lassen,
theils  auf  eine  Numer  mehr  eingesammlet,  als
sie  derselben  gegeben,  theils  auf  etliche  weniger -
  colligiret,  und  doch  ihnen  ein  mehreres
bezahlet,  theils  Membris  aber,  die  doch  ihre  Einlage -
  richtig  gethan,  bey  deren  Vereheligung  gar
nichts,  oder  doch  ein  wenigers,  als  die  Einlage
betragen,  gegeben,  und  wieder  etliche,  ungeachtet
sie  spaͤter  geheyrathet,  dennoch  denen  ihnen  in
der  Heyrath  vorgegangenen  praferiret,  ja  selbst
einige  von  denen,  so  sich  in  Ehestand  schon  begeben -
  gehabt,  noch  ferner  eine  Zeit  lang  contribuiren -
  lassen,  immassen  denn  dieses  alles  in
facto  sich  also  befunden,  und  von  denen  Deputirten -
  grösten  Theils  eingeräumet  worden,  und
wenn  diese  kuͤnfftig  den  vorgeschriebenen  Eyd
nicht  schwoͤren  köͤnnten,  sie  wegen  des  mit  einlauffenden -
  Betrugs  von  allem  Ersatz  und
Straffe  so  gäntzlich  sich  nicht  los  wurcken
würden.
Dieweil  aber  dennoch  diejenigen  ,  welche  wenig -
  contribuiret,  oder  entweder  ein  sehr  hohes
oder  gar  das  völlige  erhalten,  nach  Anweisung
der  Tabelle  sub  F.  fol.  141.  seq.  auch  denen  Rechnungen -
  sub  c  und  sonst  von  denen  ersteren
Contri¬—

—
Vorlage:
LBMV
Max-Planck-Institut  für
Günther  Uecker
europäische  Rechtsgeschichte
            
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