Volltext : Barazetti, Caesar: ¬Das Eltern- und Kindesrecht nach dem Code Napoléon und dem badischen Landrecht

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Sach-Register.
Vormundschaft  über  natürliche  Kinder  ist  stets  eine  tutela  dativa
nach  badischem  Recht,  abgesehen  von  der  gesetzlichen  Vormundschaft -
  der  bekannten  Mutter,  446,  440.
W.
Wirkungen  der  Adoption;  527  fl.
siehe  auch:  Adoption;
der  Anerkennung,  440  ff.;
der  ehelichen  Kindschaft,  226  fl.;
der  Legitimation,  226  ff.;
—  der  tutelle  officieuse,  544  ff.;
-  des  Urteils,  das  die  action  en  désaveu  abweist  oder  ihr  stattgiebt, -
  113  fl.
Z.
Zeugung  —  praesumtio  juris  et  de  jure  in  Betreff  des  Zeitpunkts
derselben  (der  Zeugung,  der  Empfängnis),  14.
Zeugungsunfähigkeit,  in  wiefern  deren  Einrede  nach  dem  bad.  Gesetze
vom  21.  Februar  1851  zulässig  ist,  484.  Siehe  auch:  Elterliche  Gewalt, -
  droit  de  correction  ou  d'incarcération  —  Einsperrungsrecht. -

Zugriffsrecht  der  Gläubiger  des  Kindes  am  Nutzniessungsvermögen
ist  unbeschränkt  —  348  —  siehe  auch:  Gläubiger  des  Kindes.
der  Gläubiger  des  Parens  usufructuarius  auf  die  Einkünfte  des
ihm  zustehenden  Niessbrauchsrechts  am  Kindesvermögen,
342  ff.,  348.
—..
Gebauer-Schwetschke'sche  Buchdruckerei  Halle  (Saale.)
            
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