Volltext : Barazetti, Caesar: ¬Das Eltern- und Kindesrecht nach dem Code Napoléon und dem badischen Landrecht

Sach-Register.
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Unterhaltspflicht,  selbständige
in  welcher  Reihenfolge  die  zur
Alimentation  gesetzlich  Verpflichteten  zu  ihrer  Erfüllung  berufen -
  sind,  261ff.;
selbständige  —  die  Personen,  denen  sie  obliegt,  bezw.  welchen  ein
Anspruch  auf  sie  zusteht,  247  ff.;
Mass  der  zu  leistenden  Unterhaltspflicht,  252  ff.  Siehe  überhaupt  auch:
Alimentation,  Alimentationsverbindlichkeit.
Unterpfandsrecht,  gesetzliches,  am  liegenden  Vermögen  des
Pflegeparens  steht  dem  Pflegekind  bei  der  tutelle  officieuse
zu,  544.
Unverjährbarkeit  der  Klage  auf  Anerkennung  des  ehelichen  Standes
für  das  Kind,  31  —  siehe  auch:  Klage  auf  Anerkennung  des
ehelichen  Standes.
Vaterschaft,  Begriff,  im  allgemeinen,  1  —  siehe  auch:  Pater  is  est,
quem  nuptiae  demonstrant.
Vaterschaftsbeweis,  12  fl.  —
siehe:  Beweis  der  Vaterschaft.
Vaterschaftsklage  (recherche  de  la  paternité),  410  ff.
Vergeltungsweise  Adoption  deren -
  Begriff,  ihre  Voraussetzungen,
505,  506  —  siehe  auch:  Adoption,  remuneratorische  —  und:  remuneratorische -
  Adoption.
Verjährung  der  action  en  reclamation  d'état  für  die  Erben  des
Kindes,  180;
der  action  en  contestation  d'état,  189.
Verleugnung  der  Vaterschaft  gegenüber  der  vor  der  Ehe  erzeugten
und  in  der  Ehe  geborenen  Kinder,  78  ff.  Siehe  auch:  Désaveu;
der  Vaterschaft  gegenüber  den  in  der  Ehe  erzeugten  Kindern,
die  in  der  Ehe  oder  während  der  300  Tage,  die  der  Eheauflösung
nachfolgen,  geboren  werden,  47  ff.
Verleugnungsklage  (désaveu),  in  welchen  Fällen  sie  zugelassen  wird,
28,  49;
Einreden,  die  gegen  sie  zulässig  sind,  73.  Siehe  auch:  Einreden
gegen  den  désaveu.
Vermutung,  die  gesetzliche,  der  Vaterschaft,  82  ff.  -  siehe  auch:
Pater  is  est,  quem  nuptiae  demonstrant.
Verrufene  Kinder  =  ehewidrige  Kinder,  4.  Siehe  auch:  Adulterini
und  incestuosi.
Verwaltung,  elterliche  (väterliche)  des  Kindesvermögens,  807  ff.
Siehe  auch:  Elterliche  Gewalt,  droit  d'administration  légale.
Von  der  Bank,  Johann,  dessen  Werk  über  den  Code  Napoléon,  86.
Vorbehalt  (Pflichtteil)  des  Adoptivkindes,  583  —  siehe:  Adoption.
der  Eltern  des  anerkannten  Kindes,  462;
des  anerkannten  Kindes,  462.
Vormund  kann,  wenn  der  Mann  entmündigt  ist,  für  denselben  die
action  en  désaveu  erheben,  96,  97.
            
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