Wechsel und Wechselvertrag.
1018
§. 1. Wechsel. Wortbedeutung.
Das Wort „Wechsel“ bedeutet ursprünglich einen Tausch.
nemlich das Einwechseln einer Geldsumme gegen eine andere Geldsorte, ¬
welche für einen andern, nach derselben rechnenden Platz
gesucht wurde.
Aus diesem baaren Umsatz (Handwechsel) entwickelte sich
die Vereinfachung des Geschäfts durch den Wechselbrief.? Wer
eine Zahlung nach einem andern Ort zu machen hatte, liess sich für
die Geldsumme von dem Wechsler (Bankier) einen Brief geben, durch
welchen ein Bankier des andern Platzes ersucht wird, die Zahlung
an den Nehmer des Briefes oder den in dem Brief genannten Dritten
zu leisten, und worin der Geber des Briefes bekennt, jene Summe von
dem Nehmer erhalten zu haben. Der Aussteller des Wechselbriefes
verspricht damit, für die Ausbezahlung zu haften, verspricht die Einwechslung ¬
der empfangenen Summe durch den Adressaten des Briefes ¬
zu bewirken. Dieses Wechsel-Versprechen des Ausstellers
wird gleichfalls mit dem Ausdruck „Wechsel“ bezeichnet. Ebenso die
Urkunde, das Papier', in welchem das Versprechen niedergelegt ist
und durch welches das Umwechseln vermittelt wird.
Die gewöhnliche Benennung aber des gezogenen Wechsels ist:
Tratte, trassirter Wechsel.
Der Aussteller, Trassant (drawer), zieht (trassirt) auf den
Bezogenen.
Statt des Wortes trassiren findet sich auch der Ausdruck „abgeben“ ¬
auf Jemanden.
Joh. Christoph. Franck, Institu3 -
Nach dem Ort, auf welchen der
tiones juris cambialis (2. ed. Jen. 1737
Brief adressirt ist, spricht man von
Lib. I. Sect. I. Tit. II. p. 44. s.):
„Istuc
Frankfurter, Berliner u. dgl. Papier
cambii vocabulum sensu
stricto
Der Ausdruck Appoint bezeichnet, dass
permutationem pecuniae cum alia pecunia
ein Papier gerade (à point) die für eine
designat. Haec permutatio vel pecuZahlung -
erforderliche Summe ausgleicht
cuniam utriumque praesentem con
(Ausgleichungs- oder Abschlusscernit, ¬
— — vel ad pécuniam ex alterWechsel). ¬
Demgemäss sagt man: pei
utra parte absentem cum praesente
appoint oder per appunto remitope -
brevis instrumenti quasi pertiren. -
Früher bediente man sich statt
mutandam refertur, isque strictissimus
„Appoint“ des deutschen Wortes „die
est significatus cambii. Inde vox ista
Spitze“ (Schiebe, d. Lehre v. d. Wech.
deipso etiam instrumento seu litteris
selbrief. 4. Aufl. §. 39). Auch der Ausdruck
cambialibus praedicari coepit.
„Devise“ wird für Wechsel gebraucht.
2 Anschliessend an die ursprüngliche
Dieser Ausdruck bezeichnet namentGestalt -
der Tratte bezeichnet man die
lich Wechsel auf auswärtige Plätze
selbe häufig als Brief, Wechselbrief.
z. B. „die Devise London ist gesucht“:
ein Ausdruck, welcher sich noch in ausser„Schweizerische ¬
Devisen“ d. h. Wechsel
deutschen Wechselordnungen findet. Vgl
auf Plätze der Schweiz.
auch oben S. 394.