Inhaltsverzeichnis : Normal-Recht (1)

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Bürgersinn,  und  wenn  wir  in  solchen  große  Thaten -
  sehen,  so  haben  sie  gewöhnlich  ganz  andere
Triebfedern,  wie  z.  B.  Ehr-  und  Ruhmbegierde.
Die  Entwicklung  des  Mittelgliedes,  in  welchem ¬
  der  Mensch  der  Normalidee  am  meisten  korrespondirte, -
  erfüllt  in  der  Weltgeschichte  wohl
ein  Jahrtausend.  Aber  nun  entstehen  die  wichtige ¬
  Fragen:  Erfüllt  der  naturrechtliche
Mensch  wohl  auch  alle  Forderungen,
die  wir  an  die  Bestimmung  der  Menschheit ¬
  überhaupt  machen  können?  Ist  das
Normalmaas  des  Rechts  wohl  auch  das
Höchste  für  uns?  Wenn  es  etwa  noch  ein
Höheres  gübe,  muss  nicht  dadurch  das  Naturrecht
selbst  wieder  eine  Modifikation  davon  erleiden?
Kann  das  Mittelglied  für  sich  allein  schon  ein
Ganzes  konstituiren,  ohne  mit  den  Gegensätzen
in  eine  Vereinigung  zu  treten?  Mit  einem  Wort
—  Ist  der  Republikanismus  die  rechte
Verfassungsform,  welche  allen  Requisiten -
  Genüge  leistet?  Keineswegs!  —  Wie
das  Alter  des  Jünglings  nur  wenige  Jahre  im  Leben ¬
  eines  Menschen  ausfüllt,  und  einer  höhern  Bestimmung ¬
  zueilt,  so  ist  auch  das  wahre  Leben  der
Republiken  in  der  Evolution  der  Menschheit  nur
auf  einen  gewissen  Zeitraum  eingeschränkt;  ist
dieser  einmal  vorüber,  so  hat  sich  für  immer  der
ächte  Republikanismus  verlebt,  und  alle  nachhe¬
            
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