Volltext : Gad, Christian Moritz Adolph: ¬Die Haftpflicht der deutschen Postanstalten

Die  Haftpflicht  bei  rekommandirten  Briefen.
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Umstande  abhängen,  wann  die  Nachsuchung  eingestellt  und  der  Verlust ¬
  als  eingetreten  betrachtet  wird?  Die  Zeit  ist  überall  von
Wichtigkeit,  vornehmlich  im  Handel.  Dieser  ist,  wenn  er  dem  weniger ¬
  zuverlässigen  Telegraphen"  sich  nicht  anvertrauen  will,  mit
seinem  Briefwechsel  an  die  Post  gewiesen.  Sollte  nun  die  für  das
Gemeinwohl  geschaffene  Anstalt  diejenige  Gewähr,  welche  sie  dem
Bedürfnisse  nach  unversehrter  Ueberkunft  bietet,  dem  nicht  geringeren ¬
  Bedürfnisse  nach  Pünktlichkeit  versagen?  Sollte  nicht  auch  in
diesem  Falle  der  Gedanke  Beachtung  verdienen,  den  für  einen  anderen ¬
  Friedrich  der  Große  in  der  Kab.  Ordre  vom  26.  Juli
1767'  aussprach:  „Je  suis  du  sentiment  que  vu  le  défaut  de
confiance  de  la  part  du  public  qui  en  pourrait  résulter  au  prétr ¬

judice  de  la  Poste,  l'Administration  ne  pourra  refuser  aux  dits
Négociants  le  remboursement  qu'ils  prétendent.  F.
Der  durch  Verzögerung  entstandene  Schade  wird  zwar  häufig
mit  jenen  14  Thalern  nicht  im  entferntesten  gedeckt  sein;  aber  im
Allgemeinen  wird  die  Pünktlichkeit  des  Dienstes  geschärft  und  Verzögerung ¬
  seltener,  wenn  die  Postverwaltung  nur  überhaupt  Ersatz
verspricht.  Ist  dessen  Umfang  auch  für  ihre  Mittel  unbedeutend,
schwerer  empfinden  ihn  die  schuldigen  Beamten,  an  welche  sie  ihren
Rückgriff  nimmt.
Willkürlichen  Plünderungen  sind  die  Posten  nicht  ausgesetzt,
weil,  wo  ihnen  nicht  der  Nachweis  des  Verschuldens  geführt  zu
werden  braucht,  doch  ihre  Schuldlosigkeit  leicht  klar  zu  machen  ist.
6)  Revidirter  Vertr.  des  Deutsch=Oesterr.  Telegraphen=Ver.  v.  16.  November
1857  Art.  5;  Regl.  §.  27.  Gad,  H.  R.  §.  49  und  die  daselbst  angeführten  Schriftsteller; ¬
  jetzt  auch  Mittermaier  im  Archiv  für  ziv.  Praxis  46,  S.  1  ff.
7)  Abgedruckt  bei  Stephan  a.  a.  O.  S.  271.
            
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